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Hochuli Freund
31.7.17 S. 94
Teil 1 Konzeptionelle Grundlagen
tung, das familiäre und nachbarschaftliche Netz, die Ausstattung des Stadtteils
usw. Indem sie Unterschiedliches erfassen und analysieren, sehen sie das Gesamtbild und die Thematik im Fall unterschiedlich: eher ein Männergesicht
oder eher eine Insel, um das Vexierbild von Hollar wiederaufzunehmen. Sie sehen und beschreiben das Bild entsprechend ihrem professionsspezifischen Fokus, erhellen es mit Hilfe ihres disziplinären Erklärungswissens und kommen so
zu Interventionsvorschlägen, die geprägt sind vom Handlungswissen der jeweiligen Profession:3 medikamentöse Behandlung, themenspezifische Beratung
oder Therapie, Coaching am Arbeitsplatz, Aktivierung einer Patenschaft, Begleitung zu einem Selbsthilfegruppentreffen usw. Diese Beispiele stehen für viele
andere und mögen deutlich machen, wie sehr sich die psychosozialen Professionen in ihrem Blick auf den Fall und damit auch in den Interventionen unterscheiden.
2.3
Nebeneinander oder miteinander?
In der Praxis erfolgt der Prozess der Fallbearbeitung zunächst je innerhalb einer
Profession. Alle Fachleute erfassen, analysieren, erklären, skizzieren Ziele und
Interventionen auf Grund ihres spezifischen Zugangs, mit Hilfe ihrer je eigenen
Methoden und Wissensbestände. Auf diese Weise kann das spezifische Fachwissen fruchtbar gemacht werden kann. An welcher Stelle jedoch setzt die interprofessionelle Kooperation ein? Hier gibt es verschiedene Varianten, und gewiss spielt die organisationale Einbettung (intra- oder extraorganisational) eine
grosse Rolle dabei.
Bei additiven Kooperationen agieren die Kooperationspartner nebeneinander:
Die Leistungen der einzelnen Berufsgruppen und Professionen werden unabhängig voneinander erbracht, sie werden aber zeitlich aufeinander abgestimmt (vgl.
Wöhrl 1988:233f., zit. in Homfeldt/Sting 2005:205).4 Der fachliche Austausch
beinhaltet die gegenseitige Information: vielleicht über diagnostische Einschätzungen und Ziele, sicher jedoch über die geplanten Interventionen. Kern der Kooperation ist die zeitliche Koordination der Leistungserbringung.
Ein Beispiel: Zwei Lehrkräfte, der Schulpsychologe und die Schulsozialarbeiterin tauschen sich kurz über ein Kind mit Schulschwierigkeiten aus. Sie diskutieren, wo die Förderschwerpunkte im Unterricht liegen, ob und wie lange
es noch in die schulpsychologische Beratung geht, wie die psychiatrische Diagnose der Mutter lautet, ob es für das kommende Theaterprojekt gewonnen
werden soll und welcher Probenaufwand damit verbunden ist.
3 Und sie nennen diese Interventionsvorschläge entsprechend der Begrifflichkeit ihrer
Profession Angebot, Behandlung oder Lösungsvorschlag.
4 Die Positionierungsmöglichkeit der Sozialen Arbeit in solch additiven Kooperationen
sieht Heiner im Spannungsfeld u. a. zwischen eigenverantwortlicher Fachlichkeit und
abhängiger Zuarbeit, zwischen segmentärer und komplementärer Spezialisierung, zwischen Profilierung und Zurückhaltung (vgl. Heiner 2010:475ff.).
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