Hochuli Freund 31.7.17 S. 94 Teil 1 Konzeptionelle Grundlagen tung, das familiäre und nachbarschaftliche Netz, die Ausstattung des Stadtteils usw. Indem sie Unterschiedliches erfassen und analysieren, sehen sie das Gesamtbild und die Thematik im ›Fall‹ unterschiedlich: eher ein Männergesicht oder eher eine Insel, um das Vexierbild von Hollar wiederaufzunehmen. Sie sehen und beschreiben das Bild entsprechend ihrem professionsspezifischen Fokus, erhellen es mit Hilfe ihres disziplinären Erklärungswissens und kommen so zu Interventionsvorschlägen, die geprägt sind vom Handlungswissen der jeweiligen Profession:3 medikamentöse Behandlung, themenspezifische Beratung oder Therapie, Coaching am Arbeitsplatz, Aktivierung einer Patenschaft, Begleitung zu einem Selbsthilfegruppentreffen usw. Diese Beispiele stehen für viele andere und mögen deutlich machen, wie sehr sich die psychosozialen Professionen in ihrem Blick auf den ›Fall‹ und damit auch in den Interventionen unterscheiden. 2.3 Nebeneinander oder miteinander? In der Praxis erfolgt der Prozess der Fallbearbeitung zunächst je innerhalb einer Profession. Alle Fachleute erfassen, analysieren, erklären, skizzieren Ziele und Interventionen auf Grund ihres spezifischen Zugangs, mit Hilfe ihrer je eigenen Methoden und Wissensbestände. Auf diese Weise kann das spezifische Fachwissen fruchtbar gemacht werden kann. An welcher Stelle jedoch setzt die interprofessionelle Kooperation ein? Hier gibt es verschiedene Varianten, und gewiss spielt die organisationale Einbettung (intra- oder extraorganisational) eine grosse Rolle dabei. Bei additiven Kooperationen agieren die Kooperationspartner nebeneinander: Die Leistungen der einzelnen Berufsgruppen und Professionen werden unabhängig voneinander erbracht, sie werden aber zeitlich aufeinander abgestimmt (vgl. Wöhrl 1988:233f., zit. in Homfeldt/Sting 2005:205).4 Der fachliche Austausch beinhaltet die gegenseitige Information: vielleicht über diagnostische Einschätzungen und Ziele, sicher jedoch über die geplanten Interventionen. Kern der Kooperation ist die zeitliche Koordination der Leistungserbringung. Ein Beispiel: Zwei Lehrkräfte, der Schulpsychologe und die Schulsozialarbeiterin tauschen sich kurz über ein Kind mit Schulschwierigkeiten aus. Sie diskutieren, wo die Förderschwerpunkte im Unterricht liegen, ob und wie lange es noch in die schulpsychologische Beratung geht, wie die psychiatrische Diagnose der Mutter lautet, ob es für das kommende Theaterprojekt gewonnen werden soll und welcher Probenaufwand damit verbunden ist. 3 Und sie nennen diese Interventionsvorschläge – entsprechend der Begrifflichkeit ihrer Profession – ›Angebot‹, ›Behandlung‹ oder ›Lösungsvorschlag‹. 4 Die Positionierungsmöglichkeit der Sozialen Arbeit in solch additiven Kooperationen sieht Heiner im Spannungsfeld u. a. zwischen eigenverantwortlicher Fachlichkeit und abhängiger Zuarbeit, zwischen segmentärer und komplementärer Spezialisierung, zwischen Profilierung und Zurückhaltung (vgl. Heiner 2010:475ff.). 94