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Wissensbestände.
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Grundsätzlich kommen hierfür alle Theorien der Sozialen Arbeit, aber
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auch Theorien aller Nachbardisziplinen in Frage, insbesondere der
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Soziologie, Psychologie und Pädagogik, aber auch der Psychiatrie. Meistens
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ist auch rechtliches Wissen für einen Fall relevant ( Kap. 4.2). Aufgrund
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der Zunahme empirischer Forschung in der Sozialen Arbeit in den letzten
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Jahren wird in Zukunft auch der Beizug empirischer Erkenntnisse zu einer
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spezifischen Fallthematik an Bedeutung gewinnen. Weil die Bandbreite
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möglicher Wissensbestände äußerst groß ist, ist es umso wichtiger, dass die
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Auswahl der Wissensbestände anhand der Fallthematik erfolgt. Es soll
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schlüssig begründet werden können, warum eine bestimmte Theorie (oder
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ein empirischer Forschungsbeitrag) aufschlussreich sein kann zur Erhellung
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und Erklärung der Fallthematik (siehe Beispiel unter Kap. 10.2.3). Jede
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Theorie bezieht sich auf einen Gegenstandsbereich, beschreibt einen
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ausgewählten Wirklichkeitsausschnitt aus einer bestimmten Perspektive
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mit Hilfe von Modellvorstellungen. Wenn eine Theorie einen spezifischen
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Zugang zur Wirklichkeit darstellt, dann kann mit Hilfe einer ausgewählten
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Theorie ein Fall nur aus dieser Perspektive beleuchtet werden. Mit einem
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einzigen theoretischen – oder auch empirischen – Zugang kann demnach
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eine Fallthematik selten hinreichend und umfassend erklärt werden. Für
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das theoriegeleitete Fallverstehen bedeutet dies, dass möglichst mehrere
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Wissensbestände beigezogen werden sollten, um einen Fall zu erhellen. Wir
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nennen als Faustregel, mindestens mit zwei Theorien zu arbeiten, die einen
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je unterschiedlichen Erklärungszugang zur Fallthematik ermöglichen (z. B.
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eine individuums- und eine systembezogene Theorie).
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Zweiter Schritt: Relationierung Theorie und Fall
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Die aufgrund der Fallthematik ausgewählte Theorie wird nun mit dem Fall
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in Verbindung gebracht (zunächst die eine, dann die andere). In einer
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Bewegung der Öffnung – bei der ausgehend von der Fallthematik auch
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wieder der Fall insgesamt mit im Blick ist – wird nach Zusammenhängen
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zwischen Theorie und Fall gesucht: Welche Ausschnitte einer Theorie,
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welche Modellvorstellungen sind geeignet und können genutzt werden, um
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einen Entwicklungsverlauf zu beschreiben und Entwicklungshemmungen
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zu erklären, um Interaktionsdynamiken oder Austauschprobleme zu
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erfassen und zu erhellen? Es werden sog. ›theoriegeleitete Fallüberlegungen‹
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angestellt, indem der konkrete Fall auf der Folie des Allgemeinen, d. h. der
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Theorie, beschrieben und erhellt wird. Dabei werden mögliche Erklärungen
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für die Fallthematik formuliert. Differenzierte Fallüberlegungen zeichnen
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sich einerseits dadurch aus, dass Theorieausschnitte angemessen
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ausgewählt und Modellvorstellungen korrekt genutzt werden, und
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andererseits dadurch, dass ausschließlich Bezug genommen wird auf die
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vorhandenen Falldaten und deren Lückenhaftigkeit nicht durch
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Spekulationen übergangen werden. Voraussetzung ist demnach eine genaue
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Kenntnis von Theorie und Fall. Fundiert und aussagekräftig sind
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Fallüberlegungen dann, wenn sie spezifische Aussagen zu einem Fall und
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einer Fallthematik enthalten. Im sprachlichen Ausdruck soll allerdings
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deutlich werden, dass es sich dabei um mögliche Beschreibungen,
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Interpretationen, Deutungen und Erklärungen handelt (siehe Beispiel unter
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Kap. 10.2.3). Fallüberlegungen können nicht richtig oder wahr sein (
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