Wissensbestände. Grundsätzlich kommen hierfür alle Theorien der Sozialen Arbeit, aber auch Theorien aller Nachbardisziplinen in Frage, insbesondere der Soziologie, Psychologie und Pädagogik, aber auch der Psychiatrie. Meistens ist auch rechtliches Wissen für einen Fall relevant ( Kap. 4.2). Aufgrund der Zunahme empirischer Forschung in der Sozialen Arbeit in den letzten Jahren wird in Zukunft auch der Beizug empirischer Erkenntnisse zu einer spezifischen Fallthematik an Bedeutung gewinnen. Weil die Bandbreite möglicher Wissensbestände äußerst groß ist, ist es umso wichtiger, dass die Auswahl der Wissensbestände anhand der Fallthematik erfolgt. Es soll schlüssig begründet werden können, warum eine bestimmte Theorie (oder ein empirischer Forschungsbeitrag) aufschlussreich sein kann zur Erhellung und Erklärung der Fallthematik (siehe Beispiel unter Kap. 10.2.3). Jede Theorie bezieht sich auf einen Gegenstandsbereich, beschreibt einen ausgewählten Wirklichkeitsausschnitt aus einer bestimmten Perspektive mit Hilfe von Modellvorstellungen. Wenn eine Theorie einen spezifischen Zugang zur Wirklichkeit darstellt, dann kann mit Hilfe einer ausgewählten Theorie ein Fall nur aus dieser Perspektive beleuchtet werden. Mit einem einzigen theoretischen – oder auch empirischen – Zugang kann demnach eine Fallthematik selten hinreichend und umfassend erklärt werden. Für das theoriegeleitete Fallverstehen bedeutet dies, dass möglichst mehrere Wissensbestände beigezogen werden sollten, um einen Fall zu erhellen. Wir nennen als Faustregel, mindestens mit zwei Theorien zu arbeiten, die einen je unterschiedlichen Erklärungszugang zur Fallthematik ermöglichen (z. B. eine individuums- und eine systembezogene Theorie). Zweiter Schritt: Relationierung Theorie und Fall Die aufgrund der Fallthematik ausgewählte Theorie wird nun mit dem Fall in Verbindung gebracht (zunächst die eine, dann die andere). In einer Bewegung der Öffnung – bei der ausgehend von der Fallthematik auch wieder der Fall insgesamt mit im Blick ist – wird nach Zusammenhängen zwischen Theorie und Fall gesucht: Welche Ausschnitte einer Theorie, welche Modellvorstellungen sind geeignet und können genutzt werden, um einen Entwicklungsverlauf zu beschreiben und Entwicklungshemmungen zu erklären, um Interaktionsdynamiken oder Austauschprobleme zu erfassen und zu erhellen? Es werden sog. ›theoriegeleitete Fallüberlegungen‹ angestellt, indem der konkrete Fall auf der Folie des Allgemeinen, d. h. der Theorie, beschrieben und erhellt wird. Dabei werden mögliche Erklärungen für die Fallthematik formuliert. Differenzierte Fallüberlegungen zeichnen sich einerseits dadurch aus, dass Theorieausschnitte angemessen ausgewählt und Modellvorstellungen korrekt genutzt werden, und andererseits dadurch, dass ausschließlich Bezug genommen wird auf die vorhandenen Falldaten und deren Lückenhaftigkeit nicht durch Spekulationen übergangen werden. Voraussetzung ist demnach eine genaue Kenntnis von Theorie und Fall. Fundiert und aussagekräftig sind Fallüberlegungen dann, wenn sie spezifische Aussagen zu einem Fall und einer Fallthematik enthalten. Im sprachlichen Ausdruck soll allerdings deutlich werden, dass es sich dabei um mögliche Beschreibungen, Interpretationen, Deutungen und Erklärungen handelt (siehe Beispiel unter Kap. 10.2.3). Fallüberlegungen können nicht richtig oder wahr sein (