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Hochuli Freund
31.7.17 S. 107
Bedeutung und Funktion von Hypothesen im Konzept KPG
»In jedem Fall steht am Anfang eine Behauptung (Hypothese) über Eigenschaften einer
oder mehrerer Populationen, deren Brauchbarkeit durch empirische Untersuchungen
geprüft werden muss.« (Bortz/Schuster 2010:97)
Hypothesen sind also Behauptungen, Annahmen und Vermutungen, die in empirischen Untersuchungen überprüft werden sollen und in der Regel über den
Einzelfall hinausgehen (vgl. Beller 2004:11). Formuliert werden allgemeine Behauptungen, die auch als Wenn-dann- oder Je-desto-Sätze bezeichnet werden
können (vgl. ebd.:12f.). Ziel einer Untersuchung ist herauszufinden, ob eine
Hypothese zutrifft oder nicht. Wie Popper in seinem zentralen Werk Logik der
Forschung darlegte, kann von den Ergebnissen einzelner Untersuchungen nicht
auf deren Gültigkeit für eine Grundgesamtheit geschlossen werden. In diesem
Zusammenhang bekannt wurden Beispiele mit Raben oder Schwänen: Um die
Behauptung zu untersuchen, dass alle Schwäne weiss sind, müssten konsequenterweise alle Schwäne überhaupt untersucht werden. Da dies jedoch nicht realistisch ist, lassen sich Hypothesen grundsätzlich niemals verifizieren, sondern
nur (vorläufig) bestätigen. Damit ist nicht die Verifizierbarkeit, sondern die Falsifizierbarkeit Abgrenzungskriterium: Eine Hypothese muss potenziell wiederlegt werden können (vgl. Popper 1935:16f.).
1.2
Bedeutung von Hypothesen in der fallbezogenen
Sozialen Arbeit
Sowohl der systemische Ansatz als auch das Konzept KPG geniessen in der Praxis der Sozialen Arbeit eine stetig zunehmende Anerkennung und Verbreitung.
In beiden Konzepten hat die Hypothesenbildung einen grossen Stellenwert. Ein
Blick in den aktuellen Diskurs zu sozialer Diagnostik und Prozessgestaltung genügt, um festzustellen, dass Hypothesen in der fallbezogenen Sozialen Arbeit
allgemein gut etabliert sind. So hält von Spiegel fest, die erkundeten subjektiven
Ereignisse oder Problembeschreibungen von Klientinnen und Klienten sowie
Anliegen aller Beteiligten seien mit verschiedensten Wissensbeständen zu verbinden und um fachliche Deutungen zu erweitern, um Erkenntnisse zu gewinnen (vgl. von Spiegel 2013:133). Dies könne durchaus assoziativ erfolgen, gemäss der Frage: »Welche Theorien und Hypothesen fallen mir dazu ein?« (vgl.
ebd., Hervorhebung durch die Verfasserin). Müller zeigt neben dem Nutzen
von Hypothesen auch gleich deren Grenzen auf, indem er ausführt, dass theoretisches Wissen niemals praktische Entscheidungen vorgeben könne, sondern
vielmehr dazu diene, diese durch neue Perspektiven anzuregen und in Frage zu
stellen (vgl. Müller 2012:187f.). Pantuček schreibt vom Hypothesencharakter
einer Diagnose und führt weiter aus, wie Hypothesen überprüft werden können: diskursiv im Dialog mit Klientinnen und praktisch im Hinblick auf daraus
abgeleitete Interventionen, die sich idealerweise als hilfreich herausstellen (vgl.
Pantuček 2012:102). Anhand dieser Ausführungen wird deutlich, Hypothesen
dienen häufig einer Diagnose, dem Kernstück von Fallverstehen. Auf Basis von
vorhandenen Fallinformationen werden unter Einsatz spezifischer Expertise Erklärens- und Verstehensversuche angestellt, die in eine Diagnose münden und
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