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Klienten nicht mittels Technologien verändern lassen, sondern
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Bedingungen zu schaffen, die eine beabsichtigte Entwicklung
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wahrscheinlicher lassen werden. Die Richtung der Entwicklung ist durch
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die Individualisierung und Pluralisierung unserer Gesellschaft kontingent
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geworden. Soziale Arbeit kann nicht (mehr) für sich beanspruchen,
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allgemeine Zielsetzungen für Klienten festzuschreiben, sondern, wie
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mehrfach erwähnt, die Autonomie der Lebenspraxis zu achten und mögliche
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Perspektiven und Ziele mit Klienten auszuhandeln.
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Für die Methodendiskussion hat diese folgende Bedeutung: Methoden
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stellen nicht die Möglichkeit dar, bei Klienten eine Verhaltensänderung
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herbeizuführen oder das Ziel einer Intervention festzulegen, wenn sie nur
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sehr geschickt angewendet werden. Mit Methoden lässt sich auch nicht die
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Zielerreichung absichern. Methoden verhelfen aber Professionellen zur
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»Kontrolle und Handhabung ihrer (unbeabsichtigten Neben-)Wirkungen,
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ihrer organisatorischen und institutionellen Settings, der Angstreduktion
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angesichts komplexer Anforderungen sowie der Bearbeitung des Statusund Professionalisierungsproblems« (Galuske 2013:73). Die dargelegte
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Ambivalenz der Methodisierbarkeit fasst Thiersch (1993) mit dem Begriff
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der »strukturierten Offenheit«: Einerseits verhelfen Methoden zu einer
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gewissen Struktur im Handeln, anderseits verlangen sie eine offene und
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variable Handhabung für je einmalige Situationen. »Es gibt keine Methode,
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die das Wagnis der [sozial-]pädagogischen Situation vorweg abnehmen
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könnte. Das ist eine methodische Einsicht« (Hoffmann 1963:98 zit. in
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Galuske 2013:74).
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6.2
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Professionskompetenz, Habitus und Grundhaltung
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Wie aufgezeigt wurde, nehmen Methoden in der Sozialen Arbeit im
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Gegensatz zum Lehrerberuf oder zu technischen Berufen eine besondere
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Stellung ein. Sie gründen auf allgemeingültigen ethischen nicht
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operationalisierbaren Grundsätzen, zielen nicht auf die Herstellung eines
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Produktes, sondern unterstützen Menschen in der Bewältigung ihrer
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Problemlagen, was nur auf der Grundlage einer Arbeitsbeziehung
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geschehen kann ( Kap. 5.1). Damit rückt die Person der Sozialarbeiterin,
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ihr Wissen und Können, ihre Fachlichkeit wie auch ihre Haltung in den
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Vordergrund. Im folgenden Kapitel soll dargelegt werden, welche
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Wissensbestände, Fähigkeiten und Kompetenzen Professionelle erwerben
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sollen und welche Grundhaltung professionelles Handeln in der Sozialen
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Arbeit voraussetzt.
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6.2.1
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Kompetenzen
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Die traditionelle Berufsbildung richtete sich vornehmlich auf den Erwerb
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von ausgewählten Fähigkeiten oder auf die Erlangung von
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berufsspezifischen Fertigkeiten. Zielsetzung bildete eine berufliche
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Qualifikation, die sich auf spezifische Wissensbestände und Fertigkeiten
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bezog und in Prüfungssituationen abgefragt und benotet wurde. Ende der
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1970er Jahre wurde in der Berufsbildungsdiskussion klar, dass das
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