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Praxis setze dort ein, wo Menschen mit ihren Krisen nicht mehr selbst fertig
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werden können und deren Bewältigung an eine fremde Expertise delegieren
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müssen. Die Aufgabe von Sozialarbeitern wird als ›stellvertretende
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Krisenbewältigung‹ definiert, die Aufgabe von Klienten als Mitwirkung
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dabei. Ziel ist die Wiederherstellung der Autonomie der Lebenspraxis und
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Integrität (vgl. ebd.:117).
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Jedes Arbeitsbündnis ist nach Oevermann gekennzeichnet durch die
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widersprüchliche Einheit von spezifischen und diffusen
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Beziehungskomponenten, indem sich Klientin und Sozialarbeiter »als ganze
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Personen in der Logik diffuser Sozialbeziehungen aneinander binden,
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obwohl sie grundsätzlich in der spezifischen Sozialbeziehung von
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Vertragspartnern einer kaufbaren Dienstleistung verbleiben« (ebd.:117).
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Prototyp einer diffusen Sozialbeziehung sind die Paarbeziehung und die
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Eltern-Kind-Beziehung. In einer solchen Beziehung gelte die Regel, dass
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alles thematisiert werden kann und begründet werden muss, wenn ein
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Thema ausgeschlossen werden soll. Eine spezifische Sozialbeziehung
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hingen ist geprägt durch die formalen Rollen der Interaktionspartner: als
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Hilfesuchender bzw. als Professioneller. In einer solchen Beziehung trägt
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derjenige die Beweislast, der über die Spezifikation der Rollenverpflichtung
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und das vom Auftrag her vorgegebene Thema hinaus etwas thematisieren
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will (vgl. ebd.:122). Analog dem psychoanalytischen Setting gelte im
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Arbeitsbündnis in der Sozialarbeit für Klienten die Grundregel ›sei diffus‹,
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d. h., alles zu thematisieren, was ihm durch den Kopf geht, für den
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Sozialarbeiter hingegen die Regel ›sei spezifisch‹, d. h. sich an die
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Rollenvorgaben zu halten und auf die Thematisierung eigener Themen und
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Gefühle um seiner selbst willen zu verzichten (Abstinenzregel).
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Grundsätzlich gelte »die widersprüchliche Einheit von spezifischen und
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diffusen Beziehungsanteilen für beide Beteiligte gleichermaßen: sowohl für
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den Patienten wie für den Therapeuten. (…) Aber diese Symmetrie besteht
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nur latent. Manifest fällt die Asymmetrie zwischen beiden ins Auge: Der
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Patient sucht Hilfe als Beschädigter, und der Therapeut bietet kompetente
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Hilfe an unter der Voraussetzung, dass er seinerseits dafür garantieren
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kann, dass Beschädigungen auf seiner Seite nicht ins Spiel kommen,
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sondern im Gegenteil: dass die Bedingungen für eine souveräne
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Grenzziehung zwischen den spezifischen und den diffusen Anteilen der
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therapeutischen Praxis jederzeit erfüllt sind« (Oevermann 2011:118). Ein
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Professioneller muss demnach in der Lage sein, die formale Berufsrolle
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kompetent auszufüllen und als Person austauschbar zu bleiben und sich
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zugleich auf eine persönliche, emotional geprägte, unbestimmte (d. h. sehr
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begrenzt ›steuerbare‹) Beziehung einzulassen. Auch Oevermann geht davon
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aus, dass ein Klient innerhalb eines Arbeitsbündnisses Übertragungen
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vornimmt und Beziehungsmuster aus der frühen Kindheit reinszeniert. Der
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Professionelle soll seine Gegenübertragungsgefühle dazu nutzen, das
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Übertragungsangebot des Klienten zu entziffern und seine Deutungen dem
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Klienten zur Verfügung zu stellen. Im Wechselspiel von Übertragung und
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Gegenübertragung sei es wichtig, dass Sozialarbeiter die eigenen
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Gegenübertragungsgefühle kontrollieren können und sowohl
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moralisierende, überheblich-vereinnahmende Hilfe wie auch
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Bevormundung und moralische Abqualifizierung vermeiden (vgl.
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Oevermann 2009:131). Regeln zur Kontrolle der Gegenübertragungsgefühle
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sind deshalb unabdingbar für eine professionelle Praxis.
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