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Konsequenzen und Perspektiven
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effizienter Hilfe, Unterstützung und Intervention anbieten und bereitstellen
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zu können, und wir haben den Auftrag, aufgrund der vorliegenden und mittlerweile konsensfähigen Erkenntnisse zum Bereich Kinder und häusliche Gewalt, uns verstärkt mit diesem Thema zu beschäftigen und notwendige und
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geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Dies bedeutet, dass die für
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Jugendpolitik und für die Facharbeit in der Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Stellen im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten auf Bundes-, Landesund kommunaler Ebene mehr Verantwortung für dieses Thema übernehmen
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müssen. Hier sind die fachlichen, die gesetzgeberischen und die finanziellen
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Kompetenzen des Jugendbereichs gefordert.
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Handlungsebene des Bundes
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Auf der Handlungsebene des Bundes stehen beispielhaft folgende Aktivitäten an:
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Die Bundesregierung wird unter Federführung der Gleichstellungsabteilung des BMFSFJ auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse ihren Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen fortschreiben. Nach den
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bisherigen Planungen soll eines der Querschnittsthemen, die sich durch alle
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Maßnahmenebenen des Aktionsplanes (wie z.B. Gesetzgebung, Unterstützungsangebote, Qualifizierung, Forschung) ziehen soll, die (Mit-)Betroffenheit von Mädchen und Jungen von häuslicher Gewalt sein. Alle Ressorts
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werden hier aufgefordert werden, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und
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Möglichkeiten Maßnahmen vorzuschlagen.
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Ein zentrales Projekt des neuen Aktionsplanes könnte nach dem erfolgreichen Vorbild anderer Länder eine bundesweite Notrufnummer bei Gewalt
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gegen Frauen werden; ein Schwerpunkt wird hier sicherlich die häusliche Gewalt sein. Zur Zielgruppe dieses niedrigschwelligen Angebots zählen neben
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den gewaltbetroffenen Frauen auch deren Angehörige und das nahe soziale
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Umfeld. Das bundesweite Telefon soll eine psychosoziale Erstberatung und
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eine Weitervermittlung von konkreten Ansprechstellen vor Ort bieten und damit die bereits an anderer Stelle erwähnte Lotsenfunktion im und in das Unterstützungssystem haben. Hier werden Kooperationen mit entsprechenden
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Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche ausgestaltet werden.
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Ein wichtiger Bereich des Aktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt
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gegen Frauen besteht in Maßnahmen der Fortbildung und Qualifizierung.
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Genauso wichtig wie geeignete und gute Gesetze ist eine sachgerechte, problembewusste Rechtsanwendung. Hier könnten nach der erfolgreichen Entwicklung und Umsetzung eines entsprechenden Curriculums für die Polizei
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Überlegungen für die Entwicklung eines Curriculums für die Justiz mit einem
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konkreten fachlichen Konzept für Didaktik und Inhalte zum Schwerpunkt
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häusliche Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder angestellt werden. Dies könnte
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wie schon bereits im polizeilichen Bereich ein Impuls gebender Beitrag des
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