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Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
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spezifischen Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche, die von häuslicher
Gewalt (mit-)betroffen sind, seine Arbeit aufgenommen: das Projekt „Kinder- und Jugendberatung in Fällen häuslicher Gewalt“ in Trägerschaft der
Arbeiterwohlfahrt, das nun in Rostock und Schwerin, angeschlossen an die
dortigen Interventionsstellen, gemeinsam mit den Frauenberaterinnen der Interventionsstellen pro-aktiv den Kontakt zu den erwachsenen Gewaltopfern
und den betroffenen Kindern und Jugendlichen aufnehmen wird.
Weitere Aktivitäten und Bündnisse im politischen Bereich zum Thema
häusliche Gewalt gegen Kinder
Die Maßnahmen des Aktionsplans im Bereich häusliche Gewalt, wie insbesondere das Gewaltschutzgesetz, die Kooperations- und Interventionsprojekte
sowie deren wissenschaftliche Begleitung, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
häusliche Gewalt und die repräsentative Frauenstudie, haben die fachlichen
Debatten zum Bereich Kinder und häusliche Gewalt deutlich sichtbar angestoßen und weiter vorangebracht. Dadurch haben sich weitere Aktivitäten und
Bündnisse im politischen Bereich und in der Facharbeit - endlich auch außerhalb
der Gleichstellungspolitik und der Frauenunterstützungsprojekte - entwickelt,
die deutlich machen, welche Maßnahmen mit welchen Akteuren in Zukunft
anzugehen sind. Beispielhaft sind hier folgende Maßnahmen zu nennen:
Der gemeinsame Beschluss von GFMK und JMK zum Bereich Kinder und häusliche
Gewalt
Sowohl GFMK21 als auch JMK22 haben im Mai bzw. Juni 2004 die Empfehlungen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Unterstützung für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder, die auch
durch die Aktivitäten und Stellungnahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Häusliche Gewalt angestoßen wurde, begrüßt23. Es heißt in dem Beschluss mit
dem Titel „Häuslicher Gewalt wirksam entgegenwirken - Kinder schützen
- Opfern helfen“:
„Die gemeinsame Arbeitsgruppe geht davon aus, dass trotz der erreichten Erfolge weitere
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die Hilfe- und Reaktionssysteme zum Wohle und zum Schutz der Kinder wie der i.d.R. be›˜ěŽ—Ž—ȱûĴŽ›ȱ Ž’Ž›Ž— ’Œ”Ž•ȱ Ž›Ž—ȱž—ȱ—˜Œ‘ȱ›û‘£Ž’’Ž›ȱž—ȱ ’›”œŠ–Ž›ȱŽ—ȱŒ‘ž£ȱ
21 Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerien, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder.
22 Konferenz der Jugendminister- und Jugendministerinnen, Jugendsenatorinnen und -senatoren der Länder.
23
Beschluss der JMK vom 24./25.05.2004, Beschluss der GFMK vom 24./25.06.2004.