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Birgit Schweikert
Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und seine Auswirkungen auf die Thematik der häuslichen Gewalt
gegen Frauen und ihre Kinder - Entwicklungen und Konsequenzen
Durch den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen unter Federführung der Gleichstellungsabteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)1 ist das Thema häusliche Gewalt zentrales Thema der Anti-Gewalt-Politik geworden. Im
Rahmen der Möglichkeiten auf Bundesebene wurden innovative Maßnahmen
auf der Ebene von Gesetzgebung und Unterstützungsmaßnahmen angestoßen
und umgesetzt. Diese Impulse wurden von einigen Bundesländern aufgegriffen und in deren Zuständigkeitsbereichen weiterentwickelt. Die Entwicklung
von Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von häuslicher Gewalt hat damit in den letzten fünf Jahren eine große Dynamik erfahren. Forderungen, die
von Expertinnen aus der Frauenbewegung und forschung schon in den 80er
Jahre gestellt wurden, konnten endlich umgesetzt werden. Durch diese Fortschritte im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen rückte die Fragestellung der Betroffenheit von Kindern durch häusliche Gewalt in die fachliche und politische Diskussion und konnte entscheidend weiterentwickelt
werden. Durch die erfolgreiche und (fach)öffentlichkeitswirksame Arbeit der
Kooperations- und Interventionsprojekte in Deutschland, die der Bund als
Modellprojekte angestoßen hatte, wurde die Fragestellung der häuslichen
Gewalt endlich auch außerhalb der Frauen- und Gleichstellungspolitik und
der Frauenunterstützungsprojekte in den wichtigen Bereichen Polizei, Justiz,
Kinder- und Jugendhilfe und damit in der Innen-, Rechts- und Jugendpolitik behandelt. Dem Themenkomplex Gewalt gegen Kinder mit dem Punkt
„Kinder als Zeugen und Beteiligte von Partnergewalt“ ist erstmals ein eigenständiges Kapitel im neuen Aktionsplan der Bundesregierung für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010 unter Federführung der Jugendabteilung
des BMFSFJ gewidmet2. Damit sind erste Ansätze gemacht worden, dass die
nun auch außerhalb der Gleichstellungspolitik und Frauen- und Mädchenunterstützungsprojekte adressierten Akteure in Politik, Verwaltung und in den
verschiedenen Berufsbereichen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten
und Möglichkeiten aktiv werden. Dies muss weiterverfolgt und intensiviert
werden. Denn die Effektivität von Aktionsplänen hängt ebenso wie die von
Kooperationsprojekten zum einen davon ab, dass es einen Motor, eine Antriebsinstanz gibt, aber auch davon, dass alle politisch und fachlich beteiligten
1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.) 1999: Aktionsplan der
Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
2 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.) 2005: Aktionsplan der
Bundesregierung für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010.