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Modelle der Unterstützung für Mütter bei häuslicher Gewalt
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Bedingungen der Mütterberatung (und gegebenenfalls Väterberatung) den
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oft schwierigen Lebensbedingungen der Betroffenen angepasst werden.
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In einigen Fällen ermöglicht ein aufsuchender Beratungsansatz im Hinblick auf (1) Kontaktaufnahme, (2) Struktur, (3) Teilnahme und (4) Inhalt, beziehungsweise Methode, dass die Hilfe angenommen werden kann.
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1. In Krisen, wenn Klienten/-innen subjektiv und objektiv - vielfach aus
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Scham oder Überlastung - nicht in der Lage sind, Termine zu vereinbaren oder Vereinbarungen einzuhalten, sollte seitens der Professionellen
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nicht nur ein einmaliges, sondern ein wiederholtes Beratungsangebot
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gemacht werden.
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2. Aufsuchende Beratung beinhaltet aber auch die Möglichkeit, sich räumlich und zeitlich auf die Bedürfnisse der Ratsuchenden einzustellen.
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§ęȱ ûȱ §£ǰȱ £ȱ ȱ ȱ ȱ ung anderer Kinder dazu, dass Hilfe nicht in Anspruch genommen werden kann (vgl. auch Gauly und Traub in diesem Band). Hausbesuche
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können eine Erleichterung bedeuten und dazu beitragen, die familiären
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Ěȱ ȱ £ȱ ȱ ȱ §ȱ ȱ ȱ £schätzen.
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3. Auch in Bezug auf die Teilnahme an Beratungsgesprächen ist eine geȱ¡§ȱãǯȱȱȱ ǰȱȱȅĴȁȱȱȱon anzupassen sowie Unterstützer/innen der Beteiligten einzubeziehen,
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um zusätzliche Ressourcen für die Kinder zu erschließen.
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4. Wichtig ist ein Beratungsangebot, welches sich weniger an einer bestimmten Theorie oder Methode orientiert, sondern vom Alltag der
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Klienten/-innen ausgeht. Die Ergebnisse der sogenannten JES-Studie
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zeigen, wie wichtig eine optimale Hilfewahl in Kooperation mit den
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ěȱ ȱ ǻ ȱ ŘŖŖŘǼǯȱ ȱ £§ȱ ǰȱ ûȱ ǰȱ ȱ ȱ ę£ȱ
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zum Thema ‚häusliche Gewalt‘ bilden hierfür eine wichtigen Ausgangspunkt.
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Beratung bei häuslicher Gewalt verlangt aufgrund der Vielschichtigkeit und
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Gefährdungen eine kontinuierliche, kritische Reflexion des professionellen
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Handelns im Team, im Rahmen bestehender Kooperationen sowie in Ausund Weiterbildung.
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Literatur
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Aldridge, M.L. & Browne, K.D. (2003): Perpetrators of spousal homicide. TRAUMA, VIOLENCE
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& ABUSE, Vol. 4, No. 3: 265-276.
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