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Erfahrungen mit der „Kinderverträglichkeit“ des österreichischen Gewaltschutzsystems
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eine Kontaktaufnahme mit den Opfern, nach den Erfahrungen der Wiener Interventionsstelle erfolgt in der überwiegenden Zahl der Fälle keine Arbeit mit
dem Täter. Das erscheint paradox, zumal es doch nahe liegt, zur Beendigung
von Gewalt vor allem mit dem Gefährder zu arbeiten.
Der Arbeitsansatz der Jugendämter ist nach wie vor eher „mütterorientiert“
in dem Sinn, dass vor allem Frauen angesprochen werden, wenn es um das
Wohl der Familie geht und dass Frauen vorrangig in ihrer Rolle als Mutter gesehen werden. Mütter werden verantwortlich gemacht für das Wohl der Kinder und dementsprechend auch für den Schutz der Kinder vor Gewalt, auch
dann, wenn sie selbst Opfer sind. Von Müttern wird häufig verlangt, dass sie
rechtliche Schritte unternehmen und sich vom gewalttätigen Partner trennen
und es wird negativ bewertet, wenn sie dies nicht tun. Die Möglichkeit der
Jugendwohlfahrt, selbst einen Antrag zum Schutz der Kinder zu stellen, um
der Mutter diesen oft angstbesetzten Schritt zu ersparen, wird selten genutzt:
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Jugendwohlfahrtsträger nur 31 Anträge auf einstweilige Verfügungen zum
Schutz von Kindern gestellt (Haller u.a. 2002: 173). Die Begründung für diese
Zurückhaltung lautet erstaunlicherweise oft, dass das Jugendamt „neutral“
bleiben und sich nicht in den „Streit“ zwischen den Eltern einmischen will.
Die per Gesetz vorgesehene Parteilichkeit für das Kind scheint dabei in den
Hintergrund zu geraten.
Problem der fehlenden Interventionen für gewalttätige Väter
Das AJF nutzt auch seine gesetzlichen Möglichkeiten, den Vater zu Erziehungsberatung oder zu einem Anti-Gewalt-Training zu verpflichten, wenig. Ein Beispiel: Im Jahr 2004 wurden schätzungsweise 1500-2000 Fälle von Gewalt in der
Familie durch die Polizei an die Wiener Jugendämter überwiesen, jedoch nur 29
gewalttätige Väter wurden verpflichtet, am Anti-Gewalt-Training teilzunehmen
(Männerberatung & Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie 2005).
Schriftliche Vereinbarungen, die zu verschiedenen Auflagen verpflichten,
werden kaum mit den gewalttätigen Vätern, sondern eher mit beiden Eltern
und manchmal sogar nur mit den Müttern getroffen. Ausgesprochen oder
unausgesprochen steht dabei oft die Sanktion im Raum, dass im Falle von
neuerlicher Gewalt die Kinder aus der Familie genommen werden. Dies kann
dazu führen, dass Frauen, die selbst von Gewalt betroffen sind, vor den Konsequenzen neuerlicher Gewalt mehr Angst haben als die Gefährder selbst.
Manchmal benützen Gefährder diese mögliche Folge sogar als Drohung, um
das Stillschweigen der Frau und der Kinder im Fall von neuerlicher Gewalt
zu erreichen.
Die MitarbeiterInnen von Jugendämtern sind also gegenüber gewalttätigen Vätern oft erstaunlich zurückhaltend, keine Intervention oder einmalige
Gespräche sind die häufigsten Reaktionen. Als Gründe für die Nicht-Inter-