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Zur Rolle von Schule und Verwandten
105
der Wohnung auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes betroffen sind.45
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Opfer von häuslicher Gewalt das
Gewaltschutzgesetz intensiv nutzen und das Instrument bei der Polizei auf
relativ große Akzeptanz stößt. Der Vorteil des Gewaltschutzgesetzes besteht
in der beträchtlichen Belastungsreduzierung für die Opfer, indem den betroffenen Frauen, Müttern und Kindern nicht mehr das Verlassen der vertrauten
Umgebung zugemutet wird. Doch während es ambulante Beratungssysteme
für die Frauen gibt - auch wenn diese nicht immer optimal ausgestattet sind
- so steht die Entwicklung von psychosozialen Angeboten für die „Platzverweiskinder“ noch aus. Das Aktionsprogramm versteht sich als Ergänzung
zum Repertoire der Frauenhäuser, die aus strukturellen Gründen nur den
kleinen Kreis der stationär aufgenommenen Kinder erreichen können.
Das Forschungsfeld „Kinder und häusliche Gewalt“ muss im deutschsprachigen Raum als eigentliche terra incognita bezeichnet werden. Bisher
liegen nur vereinzelte Studien zur Situation von Kindern, die im Kontext von
häuslicher Gewalt aufwachsen, vor, wie etwa die traumatheoretische Untersuchung von Strasser (2001). Bislang gänzlich vernachlässigt blieben die
Sichtweisen der allgemeinen Population von Kindern und Jugendlichen, in
welcher Weise sie Diskurse über häusliche Gewalt rezipieren und welche
Schlüsse sie daraus ziehen. Beiden Fragestellungen widmet sich eine laufende Untersuchung mit dem Titel „Häusliche Gewalt aus Sicht von Kindern
und Jugendlichen“, die vom Schweizerischen Nationalfonds im Rahmen
des Nationalen Forschungsprogramms 52 „Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel“ und von der Zentralstelle
für Familienfragen im Bundesamt für Sozialversicherungen finanziert wird.46
Der folgende Beitrag wird erste Ergebnisse dieser groß angelegten Untersuchung vorstellen. Indem sowohl die Perspektive von betroffenen Kinder und
Jugendlichen als auch die Vorstellungen von 1400 SchülerInnen im Alter zwischen 9 und 17 Jahren erfasst wurden, ist die Studie in ihrer Anlage für den
deutschsprachigen Raum bisher einzigartig. Der Darstellung ausgewählter
Ergebnisse zu antizipierten Möglichkeiten und Barrieren im Zugang zu Hilfe und Unterstützung für betroffene Kinder und Jugendliche stelle ich einen
kurzen Forschungsüberblick über Ausmaß und Folgen der Mitbetroffenheit
45 Mit der wissenschaftlichen Begleitung des Aktionsprogramms „Kinder als Zeugen und Opfer von häuslicher Gewalt“ wurde die Autorin dieses Beitrags zusammen mit Prof. Dr. Barbara
Kavemann beauftragt. Das von der Landesstiftung Baden-Württemberg aufgelegte Progamm
führt der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg durch (www.paritaet-bw.de/lgst/
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46 „Häusliche Gewalt aus Sicht von Kindern und Jugendlichen“, NFP 52, Nr. 405240-68971
(www.nfp52.ch), Leitung: Dr. Corinna Seith, wissenschaftliche Mitarbeiterin: lic. phil. Irene
Böckmann, Laufzeit: Juli 2003 März 2006. Interessierte LeserInnen mögen sich für weitere Publikationen über die Homepage des Schweizerischen Nationalfonds auf dem Laufenden halten
oder sich direkt an die Autorin wenden. Dr. Corinna Seith, Universität Zürich, Freiestr. 36, 8032
Zürich, Tel. 0041 (0)44 634 27 47, Email: cseith@paed.unizh.ch.