2026-001/documents/verhaltensauffaelligkeiten/pages/254.md

39 lines
2.6 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters

This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

6 Unterstützungs- und Begegnungsmöglichkeiten bei Verhaltensauffälligkeiten
Zusammenfassung
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird der Anspruch von Kindern
und Jugendlichen auf eine Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit festgelegt. Im Rahmen der
Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII werden verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten von der Erziehungsberatung über die Heimerziehung bis
zur Einzelbetreuung beschrieben; der § 27 SGB VIII begründet einen Anspruch
der Eltern auf Unterstützung bzw. Hilfe zur Erziehung. Kern dieses Prozesses ist
der Hilfeplan nach § 36 SGB VIII, in dem partizipativ von Fachkräften des Jugendamtes (Allgemeiner Sozialer Dienst) und Eltern Entscheidungen gefunden
werden über geeignete und notwendige Hilfen. Es werden Ziele festgelegt und
dann Unterstützungsmaßnahmen realisiert. Diese werden regelmäßig wiederum
in Hilfeplangesprächen überprüft. Aufgrund der Kritik an einer »Versäulung« der
Hilfeform haben sich in den letzten Jahren sozialraumorientierte flexible und
integrierte Hilfen entwickelt. Immer stärker wird in den letzten Jahren die Debatte um mehr Partizipation der Kinder und Jugendlichen in der Jugendhilfe.
Zudem gibt es Bestrebungen, mehr Inklusion zu ermöglichen. Diese Tendenz
zeigt sich auch in den neueren Gesetzesänderungen durch das Bundesteilhabegesetz und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.
Fragen zur Selbstüberprüfung
1. Wie lässt sich das mögliche Spannungsfeld zwischen Recht der Eltern einerseits und der Sicherung des Wohls des Kindes andererseits beschreiben
(Stichwort Kindeswohlgefährdung)?
2. Welche Bedeutung hat die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten und des
Kindes am Erstellen des Hilfeplans?
3. Welche Implikationen hat das neue Kinder- und Jugendstärkegesetz (KJSG)?
4. Was sind die zentralen Entscheidungen im Indikationsprozess?
5. Welches sind Grundprinzipien der unterschiedlichen Hilfen zur Erziehung
von § 2835 SGB VIII?
Weiterführende Literatur
Macsenaere, M., Esser, K., Knab, E. & Hiller, S. (2023). Handbuch der Hilfen zur Erziehung
(2. Auflage.). Freiburg: Lambertus.
Jordan, E., Maykus, S. & Stuckstätte, E. C. (2015). Kinder- und Jugendhilfe: Einführung in
Geschichte und Handlungsfelder, Organisationsformen und gesellschaftliche Problemlagen
(4., überarb. Aufl.). Weinheim Basel: Beltz Juventa.
Schröer, W., Struck, N. & Wolff, M. (Hrsg.). (2016). Handbuch Kinder- und Jugendhilfe (2.,
überarbeitete Auflage 2016.). Weinheim Basel: Beltz Juventa.
Fröhlich-Gildhoff, K. (Hrsg.) (2002). Indikation in der Jugendhilfe. Weinheim: Juventa.
254