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6 Unterstützungs- und Begegnungsmöglichkeiten bei Verhaltensauffälligkeiten
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§ 30 Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer
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Hier handelt es sich um eine niederfrequente Form der Einzelbetreuung, die sehr
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variabel auf eine Person (Kind/Jugendlicher) bezogen ist und meist vor Ort, das
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heißt in der Familie oder in der Wohnung des Jugendlichen umgesetztwird. In der
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Regel trifft der Betreuungshelfer sich ein- bis dreimal pro Woche im Umfang von bis
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zu fünf Stunden pro Woche mit den Betroffenen (vgl. Fröhlich-Gildhoff 2003a).
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§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
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Die SPFH ist eine ambulante Unterstützungsform, die ebenfalls sehr variabel auf die
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gesamte Familie oder Teile davon bezogen ist. Diese erfolgt in der Regel auch vor
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Ort, im Lebensraum der Familie. Auch die SPFH wird in der Regel ein- bis dreimal
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in der Woche im Umfang von bis zu zehn Stunden realisiert (vgl. Messmer et
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al. 2019, Rätz et al. 2021, BMFSFJ 1997, Fröhlich-Gildhoff et al. 2006d).
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§ 32 Tagesgruppe
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Sozialpädagogische Tagesgruppen sind ein teilstationäres Angebot, das in der Regel
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Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren erreichen soll. Die Kinder gehen teilweise vor, zumeist jedoch direkt nach der Schule in die Tagesgruppe und werden
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dort z. B. an fünf Tagen in der Woche zwischen 12 und 18 Uhr betreut. Ein weiteres
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Kennzeichen der Arbeit in Tagesgruppen ist die begleitende intensive Elternarbeit
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(vgl. zur Tagesgruppe: Krüger 2001).
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§ 33 Vollzeitpflege
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Hier handelt es sich um eine Form der Fremdunterbringung. Dies bedeutet, das
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Kind oder der Jugendliche lebt in einer Pflegefamilie und wird dort Tag und Nacht
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betreut und gefördert. Eine Zusammenarbeit mit den Eltern/der Herkunftsfamilie
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sollte erfolgen. Ein Sonderfall sind sogenannte Sonderpädagogische Pflegefamilien
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oder Erziehungsstellen: hier hat mindestens eine der Bezugspersonen eine pädagogische Ausbildung; Zielgruppe sind Kinder mit besonderen Verhaltensproblemen
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bzw. Förderbedarf.
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§ 34 Heimerziehung/Sonstige betreute Wohnformen
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Die Heimerziehung hat die längste Tradition im Rahmen der Jugendhilfe. Auch hier
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handelt es sich um eine Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der
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Herkunftsfamilie. Insbesondere in den letzten 25 Jahren hat sich die Heimerziehung
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sehr differenziert; es gibt unterschiedliche Formen von betreuten Wohngemeinschaften, betreutem Einzelwohnen über Betreuung in Kleinst-Heimen (die pädagogischen Fachkräfte leben mit den Kindern zusammen) bis hin zur klassischen
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Form der Gruppen-Heimerziehung (zur Heimerziehung: Pluto, Schrapper &
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Schröer, 2022, Günder & Nowacki, 2020, Hast 2003, Struck et al. 2003, Gabriel
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2003, Müller 2006; Wirkfaktoren in der Heimerziehung: Masenaere & Esser, 2015).
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§ 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
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Hierbei handelt es sich um ein hochflexibles Setting, bei dem Kinder oder eher noch
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Jugendliche von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden. Die Betreuung ist
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relativ hochfrequent und umfasst in der Regel mindestens zehn bis 15 Stunden pro
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