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6.2 Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung
6.2
Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung22
Ein wichtiges Unterstützungssystem für Kinder und Jugendliche ist das der Jugendhilfe. Die verschiedenen Formen der Jugendhilfe sind im »Kinder- und Jugendhilfegesetz« gefasst als achter Teil des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) gesetzlich geregelt. Das SGB VIII beschreibt die Leistungen der Jugendhilfe von der
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie, der
Förderung von Kindern in Tagespflegeeinrichtungen, bis hin zu den Hilfen zur
Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
sowie den Hilfen für junge Volljährige. Das Gesetz wird ergänzt durch eine Vielzahl
präziser Verfahrensvorschriften und durch Ausführungsbestimmungen auf Länderebene. (Der Gesetzestext ist veröffentlicht und abrufbar unter: https://www.geset
ze-im-internet.de/sgb_8/index.html)
Die grundsätzlichen Ziele des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind in § 1 dargelegt:
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern
und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und
unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten
oder zu schaffen.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde 1991 erstmals verabschiedet und setzte, im
Gegensatz zu dem bis dahin geltenden Jugendwohlfahrtsgesetz, weniger auf staatliche Kontrolle und Eingriffe; es beschreibt eher Dienstleistungen und Hilfeangebote. Damit spiegelt das Gesetz die fachliche Diskussion und auch einen Paradigmenwechsel wider. Das SGB VIII ist ein »Erziehungsgesetz«, auch »wenn dabei der
Fokus Stärkung und Unterstützung der Familien verstärkt in den Mittelpunkt der
rechtlichen Regelungen gerückt ist. Außerdem ist das SGB VIII ein Leistungs-,
Struktur- und Fördergesetz« (Wabnitz 2021, S. 20). Im Verlauf der Jahre wurde das
22 Vielen Dank für die Unterstützung bei der Überarbeitung an Mehran Faraji.
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