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6 Unterstützungs- und Begegnungsmöglichkeiten bei Verhaltensauffälligkeiten
dende Eltern sowie Familien mit Kindern bis zu drei Jahren. Ein wichtiges Ziel der
Frühen Hilfen ist die stärkere Vernetzung von Leistungen des Gesundheitswesens
und der Jugendhilfe. Durch die engere Kooperation können Familien mit Belastungen frühzeitiger erreicht werden. Frühe Hilfen orientieren sich an den Kinderrechten und dem individuellen Kindeswohl.
Frühe Hilfen sind seit dem Aktionsprogramm Frühe Hilfen für Eltern und Kinder
und soziale Frühwarnsysteme (20062010) des Bundesministeriums für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine wichtige Säule des präventiven Kinderschutzes und haben sich über die Laufzeit des Aktionsprogramms hinaus fest
etabliert. Seit Anfang des Jahres 2012 finden die Frühen Hilfen ihre rechtliche Verankerung im Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) (Meysen & Eschelbach
2012). Mit der von 2012 bis 2015 befristeten »Bundesinitiative Netzwerke Frühe
Hilfen und Familienhebammen« kurz: Bundesinitiative Frühe Hilfen sollten die
Frühen Hilfen und ihre Qualität weiterentwickelt werden. Nach Auslaufen diesen
Programmes wurde die Arbeit durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen fortgesetzt. In
den Ländern werden die Tätigkeiten jeweils durch die Koordinierungsstellen begleitet. Die Planung und Koordination der Angebotsstruktur auf kommunaler
Ebene stellen die Netzwerke Frühe Hilfen. Die bundesweite Koordination der
Frühen Hilfen erfolgt durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH; ausführliche Informationen auf der homepage: http://www.fruehehilfen.de/). Träger sind
die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln in Kooperation
mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München (Thyen & Simon, 2020).
Der wissenschaftliche Beirat des NZFH widmete sich der Begriffsbestimmung der
Frühen Hilfen und formulierte eine allgemeingültige Definition. Gemäß dieser Definition sind Frühe Hilfen lokale bzw. regionale Hilfesysteme, die Angebote für junge
Familien in der Zeit der Schwangerschaft und bis zum dritten Geburtstag des Kindes
koordinieren. Die Angebote sollen dabei, neben alltäglichen und praktischen Unterstützungsleistungen, im Besonderen die Beziehungs- und Erziehungskompetenz
der Eltern fördern. Dabei richtet sich das Angebot der Frühen Hilfen grundlegend
an alle Familien im Sinne einer primärpräventiven Gesundheitsförderung von Kind
und Familie. Des Weiteren soll die Hilfe auch als sekundärpräventives Angebot
eingesetzt werden, um insbesondere Familien in Problemlagen frühzeitig entsprechende Hilfen anbieten zu können. Dadurch kann die Entstehung von Gefährdungen vermieden bzw. bei bereits bestehender Gefährdung diese frühzeitig erkannt und reduziert werden. Ist die Minderung der Gefährdung durch das
Unterstützungssystem der Frühen Hilfen nicht zu gewährleisten, sind weitere Maßnahmen einzuleiten (Eichin 2013). Der Zugang zu den Frühen Hilfen soll über
verschiedene Fachpersonen des Gesundheitswesens erfolgen, von Hebammen bis zu
Kinderärzten. Die Leistungen sollen möglichst zeitnah erfolgen und niedrigschwellig sein. Sie gehören jedoch nicht zum Leistungsrecht der Jugendhilfe und
sind somit auch nicht einklagbar (Thyen & Simon, 2020).
Die Unterstützungsangebote sollten einerseits eine Verankerung auf struktureller
Ebene durch eine systemische und verbindliche Kooperation von Jugendhilfe und
Gesundheitssystem haben; positive Beispiele sind hier das Modell »Präventionskette«
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