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6.1 Frühe Hilfen
therapeutische Leistungen als auch pädagogische Leistungen vom behandelnden Kinderarzt bestätigt werden« (Sarimski, 2022, S. 16). In diesem Verständnis sind medizinisch-therapeutische Leistungen und (heil‐)pädagogische Leistungen gleichwertig und sollen auf einer gemeinsamen Grundlage finanziert werden. Der Gesetzgeber folgt damit »der Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Rehabilitationsträger (BAR 2002, 7 f.): Wesentliche Merkmale aller Leistungen der Früherkennung und Frühförderung sind Ganzheitlichkeit, Familien- und Lebensweltorientierung sowie die Beachtung der Ressourcen von Kind und Familie. Alle Elemente werden interdisziplinär und nahtlos in diesen Kontext eingebunden und sind darauf gerichtet, sowohl die Kompetenzen des Kindes zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als auch die Entwicklungskräfte der Familie zu erkennen, zu fördern und zu stärken« (Sarimski, 2022, S. 15 f). Die Finanzierung der Komplexleistungen wird durch die »Frühförderverordnung« (FrühV) 2003 geregelt, deren Ausgestaltung den Bundesländern überlassen wurde. Die Frühförderordnung »regelt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und heilpädagogische Leistungen, die unter Inanspruchnahme von fachlich geeigneten Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren unter Einbeziehung des sozialen Umfelds der Kinder ausgeführt werden« (Sarimski, 2022, S. 16). Gleichzeitig betont die Verordnung, dass Frühförderstellen besorgten Eltern ohne große Formalien für eine erste Abklärung bei Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes zur Verfügung stehen sollen. Dabei unterscheidet sich das konkrete Prozedere der Genehmigung der ebenfalls zu erstellenden Behandlungs- und Förderpläne von Bundesland zu Bundesland. Die Leistungserbringung kann sowohl in der Frühförderstelle als auch direkt in der Familie erfolgen (Sarimski, 2022). Arbeitsprinzipien und Aufgaben der Frühförderung Damit der im Verlauf der letzten Jahrzehnte erlangte Paradigmenwechsel zu einer sozial-ökologischen, ressourcenorientierten Frühförderung verwirklicht werden kann, haben sich grundlegende Arbeitsbegriffe herausgebildet (vgl. hierzu auch Thurmeier & Naggl, 2010). Begriff der Resilienzorientierung Der Begriff der Resilienzorientierung ersetzt, orientiert an Sarimski (2022) den lange verwendeten Begriff der Ganzheitlichkeit, der darauf abzielte, das Kind in seinen Schwächen und Stärken, seinem körperlichen Befinden, seinem Selbsterleben und Selbstwertgefühl, aber auch in seinen förderlichen und möglicherweise hemmenden Bedingungen seiner Lebenswelt wahrzunehmen und die Therapie darauf zu beziehen und einer möglichen Vereinzelung von Maßnahmen entgegenzuwirken. Kritikpunkt hieran war jedoch die mangelnde Definition der konkreten Ziele (Sarimski, 2022). »Resilienzorientierung stellt dem gegenüber einen Bezug her zum empirischen Forschungswissen, welche Faktoren für die kindliche Entwicklung förderlich und durch gezielte Interventionen beeinflussbar sind« (Sarimski, 2022, 231