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5 Spezifische Formen von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
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Die Anwendung der Klassifikationssysteme auf Jugendliche, wo bestimmte Kriterien aufgrund des frühen Konsums und der noch nicht entwickelten körperlichen
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Symptome nur eingeschränkt zutreffen, wurde und wird auch kritisch diskutiert. So
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beschreibt Thomasius (2006) vier entwicklungsbezogene Kriterien »mit deren Hilfe
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der Substanzgebrauch vom Substanzmissbrauch abgegrenzt werden kann« (ebd.,
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S. 15):
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1. »Substanz- und Konsumumstände: Missbrauch liegt vor, wenn Substanzen
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mit hohem gesundheitlichem Risikopotenzial konsumiert werden. Außerdem ist
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der Konsum großer und mittlerer Mengen über längere Zeit oder kleinerer
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Mengen in unangemessenen Situationen (in der Schule, am Ausbildungsplatz,
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im Straßenverkehr etc.) bei Kindern und Jugendlichen als Missbrauch zu bewerten.
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2. Person: Missbrauch besteht immer dann, wenn persönliche und physiologische
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Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Gebrauch bestimmter psychotroper Substanzen nicht erfüllt werden oder durch den Konsum die altersgerechte Entwicklung behindert wird (regelmäßiger Konsum vor der Pubertät,
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Konsum ohne relevante Wissens- und Entscheidungskompetenz etc.).
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3. Reaktion: Als Missbrauch sind Anzeichen einer körperlichen Abhängigkeit zu
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bewerten, substanzbedingte Einschränkungen psychosozialer Funktionen sowie
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das Unvermögen, den Alltag ohne Substanzkonsum zu bewältigen.
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4. Konsequenzen: Missbrauch liegt vor, wenn die Gesundheit durch den Konsum
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psychotroper Substanzen beeinträchtigt und soziale Beziehungen negativ beeinflusst werden oder Gewalttätigkeit auftritt und Rechtsbrüche erfolgen« (ebd.,
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S. 15 f, Hervorh. d. Verf.).
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Jungblut (2004) weist kritisch darauf hin, dass oft eine Psychopathologisierung des
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Konsums illegaler Drogen erfolgt. Er geht davon aus, dass der Konsum von Kokain,
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Cannabis etc. in vielen Fällen als »Genusskonsum und nicht als problematischer
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Konsum« (ebd., S. 177) erfolgt und er betont, dass nicht allein dadurch, dass der
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Konsum beispielsweise von Cannabis gesellschaftlich/gesetzlich sanktioniert ist,
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damit gleich eine Etikettierung des Konsumenten als »abweichend« oder »auffällig«
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erfolgen darf – wobei natürlich nicht geleugnet werden darf, dass der nicht mehr
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selbst zu kontrollierende, Leid verursachende Missbrauch dieser Drogen dann
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wiederum die Kriterien einer »Störung« oder »seelischen Erkrankung« erfüllt.
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Epidemiologie
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Prävalenz
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Die aktuellsten Daten zum Drogen-Gebrauch von Jugendlichen liefern die repräsentativen Befragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
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Diese »Drogenaffinitätsstudien« sind zugleich Grundlage des jährlichen Drogenberichtes der Drogenbeauftragten der Bundesregierung (vgl. z. B. BMG 2006).
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