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5.3 Komplexe Auffälligkeiten
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In der vorliegenden Fassung des ICD werden in der Oberkategorie »Störungen
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durch Substanzgebrauch« verschiedene Gruppen des Substanzgebrauchs bzw.
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Substanzabusus – von 6C40 »Störungen durch Alkohol« bis 6C49 »Störungen durch
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Haluzinogene« beschrieben. Die Oberkategorie ist wie folgt beschrieben:
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»Zu den Störungen durch Substanzgebrauch gehören Störungen, die auf den
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einmaligen oder wiederholten Gebrauch von Substanzen mit psychoaktiven Eigenschaften, einschließlich bestimmter Medikamente, zurückzuführen sind. Dazu
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gehören Störungen im Zusammenhang mit vierzehn Klassen oder Gruppen von
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psychoaktiven Substanzen. In der Regel führt der anfängliche Gebrauch dieser
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Substanzen zu angenehmen oder ansprechenden psychoaktiven Wirkungen, die bei
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wiederholtem Gebrauch belohnend und verstärkend wirken. Bei fortgesetztem
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Gebrauch können viele der einbezogenen Substanzen zur Abhängigkeit führen. Sie
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können auch zahlreiche Formen von Schäden verursachen, sowohl für die psychische als auch für die physische Gesundheit. Störungen, die auf den schädlichen
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nicht-medizinischen Gebrauch nicht-psychoaktiver Substanzen zurückzuführen
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sind, werden ebenfalls in dieser Gruppe aufgeführt« (BfArM 2022).
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Substanzabhängigkeit
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Nach der ICD-10 (vgl. Dilling et al. 2002) ist die Diagnose einer Substanzabhängigkeit dann gestellt, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des letzten Jahres
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mindestens drei der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren:
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• Starker Wunsch, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
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• Verringerte Kontrollfähigkeit hinsichtlich des Beginns, der Menge und Beendigung des Konsums.
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• Entstehung eines körperlichen Entzugssyndroms bei Reduktion oder Beendigung des Konsums bzw. Einnahme von Substanzen, um Entzugssymptome zu
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mildern oder zu vermeiden.
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• Nachweis einer Toleranz; höhere Dosen der Substanz müssen zugeführt werden, um die ursprüngliche gezielte Wirkung durch die psychotrope Substanz
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zu erreichen.
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• Zunehmende Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Substanzkonsums und ein erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu
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sich zu nehmen, um sich von ihren Folgen zu erholen.
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• Anhaltender Substanzkonsum trotz nachweisbarer schädlicher Folgen.
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Die ICD-10 unterteilt die Abhängigkeit dann in die Schweregrade leicht, mittel,
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schwer – diese Einteilung ist aufgrund der oft (noch) kurzen Konsumdauer bei
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Jugendlichen eingeschränkt anzuwenden.
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Die Klassifikationssysteme legen »zugrunde, dass ein zentrales Unterscheidungsmerkmal zwischen Substanzgebrauch und -missbrauch die negativen Konsequenzen des Konsums auf psychischer, physischer und sozialer Ebene darstellen.
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Festzuhalten bleibt jedoch, dass Substanzgebrauch nicht unweigerlich zu einem
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Missbrauch führen muss« (Al-Wiswasi 2004, S. 28).
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