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5 Spezifische Formen von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
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S. 37). Die Selbsteinschätzung schwankt oft zwischen Größenphantasien einerseits
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und massiver Selbstabwertung und Verzweiflung andererseits.
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Nach den Kriterien der ICD-10 wird die Borderline-Persönlichkeitsstörung
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(F60.31) wie folgt beschrieben: »Ein tiefgreifendes Muster von Instabilität in zwischenmenschlichen Beziehungen, im Selbstbild und in den Affekten, sowie von
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deutlicher Impulsivität. Der Beginn liegt im frühen Erwachsenenalter und manifestiert sich in den verschiedenen Lebensbereichen. Mindestens fünf der folgenden
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Kriterien müssen erfüllt sein:
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• Verzweifeltes Bemühen, tatsächliches oder vermutetes Verlassenwerden zu vermeiden.
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• Ein Muster instabiler aber intensiver zwischenmenschlicher Beziehungen, das
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durch einen Wechsel zwischen den Extremen der Idealisierung und der Entwertung gekennzeichnet ist.
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• Identitätsstörung: Ausgeprägte und andauernde Instabilität des Selbstbildes oder
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der Selbstwahrnehmung.
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• Impulsivität in mindestens zwei potenziell selbstschädigenden Bereichen (Geld
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ausgeben, Sexualität, Substanzmissbrauch, rücksichtsloses Fahren, »Fressanfälle«).
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• Wiederholte suizidale Handlungen, Selbstmordandeutungen oder -drohungen
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oder selbstverletzendes Verhalten.
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• Affektive Instabilität in Folge einer ausgeprägten Reaktivität der Stimmung (z. B.
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hochgradige episodische Dysphorie, Reizbarkeit oder Angst, wobei diese Verstimmungen gewöhnlich einige Stunden oder selten mehr als einige Tage andauern).
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• Chronische Gefühle von Leere.
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• Unangemessene, heftige Wut oder Schwierigkeiten, Wut oder Ärger zu kontrollieren (z. B. häufige Wutausbrüche, andauernde Wut, wiederholte körperliche
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Auseinandersetzung).
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• Vorübergehende, durch Belastung ausgelöste paranoide Vorstellungen oder
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schwere dissoziative Symptome« (zitiert nach Bohus 2002, S. 5 f).
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Die Auffälligkeit wird dann in der ICD-10 unter dem Oberbegriff der emotional
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instabilen Persönlichkeitsstörung (F60.3) noch einmal differenziert in den sogenannten
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impulsiven Typus (F 60.30) und den Borderline-Typus im engeren Sinne (F 60.31).
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In der bisherigen Fassung des ICD-11 kommt der Begriff der Borderline-Störung
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explizit nicht vor. Allerdings weist die Kategorie der »Persönlichkeitsstörung«
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(6D10) eine hohe Ähnlichkeit mit den oben dargestellten Merkmalen der Borderline-Störung auf: »Eine Persönlichkeitsstörung ist gekennzeichnet durch Probleme
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in der Funktionsweise von Aspekten des Selbst (z. B. Identität, Selbstwert, Genauigkeit der Selbsteinschätzung, Selbststeuerung) und/oder zwischenmenschliche
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Störungen (z. B. die Fähigkeit, enge und für beide Seiten befriedigende Beziehungen
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aufzubauen und aufrechtzuerhalten, die Fähigkeit, die Sichtweise anderer zu verstehen und mit Konflikten in Beziehungen umzugehen), die über einen längeren
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Zeitraum (z. B. zwei Jahre oder länger) bestehen. Die Störung äußert sich in maladaptiven (z. B. unflexiblen oder schlecht regulierten) Mustern der Kognition, des
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