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5 Spezifische Formen von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
• »ein deutliches Maß an Ungehorsam
• streiten oder tyrannisieren
• ungewöhnlich häufige und schwere Wutausbrüche
• Grausamkeiten gegenüber anderen Menschen oder Tieren
• erhebliche Destruktivität gegen Eigentum
• zündeln
• stehlen
• häufiges Lügen
• Schule schwänzen
• weglaufen von zu Hause
Bei erheblicher Ausprägung genügt jedes einzelne der genannten Symptome für
eine Diagnosestellung, nicht jedoch einzelne dissoziale Handlungen« (ebd., S. 261).
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
(2003) differenziert auch drei unterschiedliche Schweregrade (leicht, mittel und
schwer), in Abhängigkeit von der Anzahl der Symptome, der Intensität der gezeigten negativen Verhaltensweisen und der Auswirkungen auf das Umfeld (ebd).
Im ICD-11 werden generell zwei Formen der Störungen des Sozialverhaltens
unterschieden:
»Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten« (6C90):
»Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten ist ein
anhaltendes Muster (z. B. sechs Monate oder länger) von ausgeprägtem trotzigem,
ungehorsamem, provozierendem oder gehässigem Verhalten, das häufiger auftritt
als typischerweise bei Personen vergleichbaren Alters und Entwicklungsstands zu
beobachten ist und sich nicht auf die Interaktion mit Geschwistern beschränkt.
Oppositionelles Trotzverhalten kann sich in einer vorherrschenden, anhaltenden
wütenden oder gereizten Stimmung äußern, die oft von heftigen Wutausbrüchen
begleitet wird, oder in eigensinnigem, streitsüchtigem und trotzigem Verhalten. Das
Verhaltensmuster ist so schwerwiegend, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen
in persönlichen, familiären, sozialen, schulischen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen führt.
»Störung des Sozialverhaltens mit dissozialem Verhalten« (6C91): »Eine Störung des
Sozialverhaltens mit dissozialem Verhalten ist durch ein sich wiederholendes und
anhaltendes Verhaltensmuster gekennzeichnet, bei dem die grundlegenden Rechte
anderer oder wichtige altersgemäße gesellschaftliche Normen, Regeln oder Gesetze
verletzt werden, z. B. Aggression gegenüber Menschen oder Tieren, Zerstörung von
Eigentum, Betrug oder Diebstahl und schwerwiegende Regelverstöße. Das Verhaltensmuster ist so schwerwiegend, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung in
persönlichen, familiären, sozialen, schulischen, beruflichen oder anderen wichtigen
Funktionsbereichen führt. Um diagnostiziert zu werden, muss das Verhaltensmuster
über einen längeren Zeitraum andauern (z. B. zwölf Monate oder länger). Einzelne
dissoziale oder kriminelle Handlungen sind daher für sich genommen kein Grund
für die Diagnose« (BfArM 2022).
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