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5 Spezifische Formen von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
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• »ein deutliches Maß an Ungehorsam
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• streiten oder tyrannisieren
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• ungewöhnlich häufige und schwere Wutausbrüche
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• Grausamkeiten gegenüber anderen Menschen oder Tieren
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• erhebliche Destruktivität gegen Eigentum
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• zündeln
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• stehlen
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• häufiges Lügen
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• Schule schwänzen
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• weglaufen von zu Hause
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Bei erheblicher Ausprägung genügt jedes einzelne der genannten Symptome für
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eine Diagnosestellung, nicht jedoch einzelne dissoziale Handlungen« (ebd., S. 261).
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Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
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(2003) differenziert auch drei unterschiedliche Schweregrade (leicht, mittel und
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schwer), in Abhängigkeit von der Anzahl der Symptome, der Intensität der gezeigten negativen Verhaltensweisen und der Auswirkungen auf das Umfeld (ebd).
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Im ICD-11 werden generell zwei Formen der Störungen des Sozialverhaltens
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unterschieden:
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»Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten« (6C90):
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»Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten ist ein
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anhaltendes Muster (z. B. sechs Monate oder länger) von ausgeprägtem trotzigem,
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ungehorsamem, provozierendem oder gehässigem Verhalten, das häufiger auftritt
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als typischerweise bei Personen vergleichbaren Alters und Entwicklungsstands zu
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beobachten ist und sich nicht auf die Interaktion mit Geschwistern beschränkt.
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Oppositionelles Trotzverhalten kann sich in einer vorherrschenden, anhaltenden
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wütenden oder gereizten Stimmung äußern, die oft von heftigen Wutausbrüchen
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begleitet wird, oder in eigensinnigem, streitsüchtigem und trotzigem Verhalten. Das
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Verhaltensmuster ist so schwerwiegend, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen
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in persönlichen, familiären, sozialen, schulischen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen führt.
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»Störung des Sozialverhaltens mit dissozialem Verhalten« (6C91): »Eine Störung des
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Sozialverhaltens mit dissozialem Verhalten ist durch ein sich wiederholendes und
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anhaltendes Verhaltensmuster gekennzeichnet, bei dem die grundlegenden Rechte
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anderer oder wichtige altersgemäße gesellschaftliche Normen, Regeln oder Gesetze
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verletzt werden, z. B. Aggression gegenüber Menschen oder Tieren, Zerstörung von
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Eigentum, Betrug oder Diebstahl und schwerwiegende Regelverstöße. Das Verhaltensmuster ist so schwerwiegend, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung in
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persönlichen, familiären, sozialen, schulischen, beruflichen oder anderen wichtigen
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Funktionsbereichen führt. Um diagnostiziert zu werden, muss das Verhaltensmuster
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über einen längeren Zeitraum andauern (z. B. zwölf Monate oder länger). Einzelne
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dissoziale oder kriminelle Handlungen sind daher für sich genommen kein Grund
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für die Diagnose« (BfArM 2022).
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