41 lines
2.8 KiB
Markdown
41 lines
2.8 KiB
Markdown
5 Spezifische Formen von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
|
||
|
||
Jürgens-Jahnert, S., Hollick, U. & Fröhlich-Gildhoff, K. (2015). Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS): Handlungsleitlinien für die Personzentrierte Psychotherapie mit Kindern, Jugendlichen und Bezugspersonen. Person, 19 (2), 81–103.
|
||
|
||
In diesem Beitrag werden Symptomentstehung und therapeutische Begegnungsformen aus Sicht eines Humanistischen Verfahrens dargestellt.
|
||
|
||
5.2.2
|
||
|
||
Gewalt und Delinquenz
|
||
|
||
Definitionen
|
||
Je nach theoretischem Hintergrund und praktischer Ausrichtung der Autoren finden sich in der Literatur eine Vielzahl von Definitionen von Aggression, Gewalt,
|
||
antisozialem Verhalten und Delinquenz.
|
||
Dabei hat sich eine Grundübereinstimmung herausgebildet, die Aggression bzw.
|
||
aggressives Verhalten mit einer Schädigungsabsicht verbindet.
|
||
Unter Aggression wird dabei eine zielgerichtete körperliche oder verbale Tätigkeit verstanden, die zu einer psychischen oder physischen Verletzung führt.
|
||
Oder: »Bei Aggression handelt es sich um ein Verhalten mit Schädigungsabsicht,
|
||
das vom Opfer als verletzend empfunden wird. Aggression verläuft dabei auf drei
|
||
Ebenen (Scheithauer 2003):
|
||
1. Motivationale Ebene mit Einstellungen oder Absichten (z. B. Feindseligkeit),
|
||
2. Emotionale Ebene (z. B. Ärger),
|
||
3. Verhaltensebene der ausgeführten Handlung (direkt, verbal, indirekt/relational
|
||
oder körperlich)« (Scheithauer & Petermann 2004, S. 369).
|
||
Diese Definition erscheint griffig, ist allerdings mit der Problematik verbunden, dass
|
||
sich die Absicht der Schädigung zunächst nur indirekt erschließen lässt, »deren
|
||
Beurteilung (…) auf das soziale Urteil eines Beobachters angewiesen [ist]« (Kleiber
|
||
& Meixner 2000, S. 193; vgl. auch Essau & Conradt 2004).
|
||
Die o. g. Definitionen sind auf das aggressive Handeln von Individuen bzw.
|
||
Gruppen in konkreten sozialen Kontexten bezogen; andere Form von Aggression
|
||
und/oder Gewaltausübung, z. B. das Konzept der strukturellen Gewalt (Galtung
|
||
1993; vgl. Überblick bei Nolting 1999 oder bei Borg-Laufs 1997, S. 19 ff), sind in dem
|
||
vorliegenden Zusammenhang nicht von Bedeutung. Der Begriff der Gewalt wird
|
||
i. d. R. für massive Formen aggressiven Verhaltens benutzt, »wobei sich personale
|
||
Gewalt auf aktive Handlungsvollzüge bezieht, die zu einer effektiven Schädigung
|
||
von Personen oder Dingen führen und bei der in der Regel ein Ungleichgewicht der
|
||
Kräfte (z. B. von zwei Personen) vorliegt« (Scheithauer & Petermann 2004, S. 369).
|
||
Weitere, oft benutzte Begriffe in diesem Zusammenhang sind die des »aggressivantisozialen Verhaltens« und der »Delinquenz«. Dabei umfasst der Begriff »antisoziales Verhalten« solche Handlungen, die offen und klar gegen gesellschaftliche und
|
||
soziale Regeln gerichtet sind und die Rechte anderer Menschen verletzten. »Der
|
||
Begriff einer ›Delinquenz‹ wird zur Beschreibung des Verhaltens von Kindern [und
|
||
146
|