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5 Spezifische Formen von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
Jürgens-Jahnert, S., Hollick, U. & Fröhlich-Gildhoff, K. (2015). Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS): Handlungsleitlinien für die Personzentrierte Psychotherapie mit Kindern, Jugendlichen und Bezugspersonen. Person, 19 (2), 81103.
In diesem Beitrag werden Symptomentstehung und therapeutische Begegnungsformen aus Sicht eines Humanistischen Verfahrens dargestellt.
5.2.2
Gewalt und Delinquenz
Definitionen
Je nach theoretischem Hintergrund und praktischer Ausrichtung der Autoren finden sich in der Literatur eine Vielzahl von Definitionen von Aggression, Gewalt,
antisozialem Verhalten und Delinquenz.
Dabei hat sich eine Grundübereinstimmung herausgebildet, die Aggression bzw.
aggressives Verhalten mit einer Schädigungsabsicht verbindet.
Unter Aggression wird dabei eine zielgerichtete körperliche oder verbale Tätigkeit verstanden, die zu einer psychischen oder physischen Verletzung führt.
Oder: »Bei Aggression handelt es sich um ein Verhalten mit Schädigungsabsicht,
das vom Opfer als verletzend empfunden wird. Aggression verläuft dabei auf drei
Ebenen (Scheithauer 2003):
1. Motivationale Ebene mit Einstellungen oder Absichten (z. B. Feindseligkeit),
2. Emotionale Ebene (z. B. Ärger),
3. Verhaltensebene der ausgeführten Handlung (direkt, verbal, indirekt/relational
oder körperlich)« (Scheithauer & Petermann 2004, S. 369).
Diese Definition erscheint griffig, ist allerdings mit der Problematik verbunden, dass
sich die Absicht der Schädigung zunächst nur indirekt erschließen lässt, »deren
Beurteilung (…) auf das soziale Urteil eines Beobachters angewiesen [ist]« (Kleiber
& Meixner 2000, S. 193; vgl. auch Essau & Conradt 2004).
Die o. g. Definitionen sind auf das aggressive Handeln von Individuen bzw.
Gruppen in konkreten sozialen Kontexten bezogen; andere Form von Aggression
und/oder Gewaltausübung, z. B. das Konzept der strukturellen Gewalt (Galtung
1993; vgl. Überblick bei Nolting 1999 oder bei Borg-Laufs 1997, S. 19 ff), sind in dem
vorliegenden Zusammenhang nicht von Bedeutung. Der Begriff der Gewalt wird
i. d. R. für massive Formen aggressiven Verhaltens benutzt, »wobei sich personale
Gewalt auf aktive Handlungsvollzüge bezieht, die zu einer effektiven Schädigung
von Personen oder Dingen führen und bei der in der Regel ein Ungleichgewicht der
Kräfte (z. B. von zwei Personen) vorliegt« (Scheithauer & Petermann 2004, S. 369).
Weitere, oft benutzte Begriffe in diesem Zusammenhang sind die des »aggressivantisozialen Verhaltens« und der »Delinquenz«. Dabei umfasst der Begriff »antisoziales Verhalten« solche Handlungen, die offen und klar gegen gesellschaftliche und
soziale Regeln gerichtet sind und die Rechte anderer Menschen verletzten. »Der
Begriff einer Delinquenz wird zur Beschreibung des Verhaltens von Kindern [und
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