2026-001/documents/verhaltensauffaelligkeiten/pages/143.md

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5.2 Externalisierende Auffälligkeiten
Zusammenarbeit mit Schule und/oder Kindertageseinrichtungen
Auch die Erzieher und Lehrer müssen in ein Behandlungs- bzw. Unterstützungsprogramm einbezogen werden. Sie müssen unterstützt werden, einen kindgerechten, strukturierenden (Arbeits)Rahmen in den Institutionen zu schaffen, in spezifischer Weise auf das Kind einzugehen, klare Antworten auf das Problemverhalten
zu entwickeln, Auszeiten zu vereinbaren und eine ganzheitliche Wahrnehmung
vom Kind (wieder) zu finden. Auch hier empfiehlt sich eine Einbeziehung in verhaltensorientierte Programme.
Medikamentöse Behandlung
Wenn die genannten therapeutischen und psychoedukativen Maßnahmen ohne
Wirkung bleiben und wenn die Gefahr der Ausgrenzung eines Kindes sehr groß ist,
kann eine medikamentöse Therapie mit Psychostimulanzien erwogen werden. Diese
»ist indiziert, wenn eine ausgeprägte und situationsübergreifende hyperkinetische
Symptomatik (in der Familie, in der Schule und in der Untersuchungssituation
beobachtbar) besteht, unter der sich eine krisenhafte Zuspitzung in der Schule und/
oder der Familie entwickelt hat und wenn keine Kontraindikationen für eine Stimulanzientherapie vorliegen. Eine krisenhafte Entwicklung zeigt sich typischer
Weise darin, dass die weitere Beschulung des Kindes unmittelbar bedroht ist«
(Döpfner 2000, S. 165; vgl. auch Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 2003). Die vorübergehende medikamentöse Behandlung kann die Selbststeuerung und Verhaltensorganisation so verbessern, dass
die Integration in die bisherigen alltäglichen Lebenszusammenhänge gewahrt
bleibt.
Für die medikamentöse Behandlung sollen enge Kriterien angelegt werden: Das
Medikament kann letztendlich den Aufbau von Selbstregulationsmechanismen
und entsprechenden neurophysiologischen Korrelaten nicht ersetzen (Hüther &
Bonney 2002; Streeck-Fischer 2006a). Hüther & Bonney (2002) verweisen auf die
»vorbildliche« Verordnungspraxis in skandinavischen Ländern. Dort dürfen nur
besonders ausgebildete Fachärzte die Medikamente verschreiben. »Der Einsatz von
Stimulanzien darf erst dann erfolgen, wenn alle psychotherapeutischen Interventionen unter Einschluss der Arbeit mit der Familie erfolglos geblieben sind. Voraussetzung für eine Behandlung mit Medikamenten ist die Bereitschaft zur Kooperation von Eltern und Schule. Die medikamentöse Behandlung hat zeitlich
begrenzt zu erfolgen« (ebd., S. 138 f). Die Behandlung ist fortlaufend sehr genau zu
dokumentieren. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Behandlung in stressfreieren
Zeiten, zum Beispiel Schulferien, auszusetzen und sie nicht über eine Dauer von
zwei Jahren auszudehnen. Die Behandlung sollte frühestens bei Kindern nach dem
sechsten Lebensjahr erfolgen.
Zur Wirksamkeit der unterschiedlichen Behandlungsmethoden gibt es eine
Vielzahl von Studien. In einer Zusammenfassung kommt Döpfner (2002) zu dem
Schluss, dass sich »bei der Beurteilung der Langzeitwirksamkeit (…) eine Überle-
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