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3 Allgemeines Modell der Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten
Auch Streeck-Fischer beschreibt ausführlich den Zusammenhang zwischen Interaktionserfahrungen im Bereich der Regulation, die dann zu Defekten der Selbstregulation führen können. Unter Bezugsnahme auf Beebe und Lachmann (2002),
wird betont, »dass ein Säugling von Geburt an unterschiedliche konstitutionelle
Fähigkeiten hat, mit Erregung umzugehen, Verhaltensäußerungen zu hemmen oder
Erregung angesichts von Überstimulationen herunter zu regulieren« (Streeck-Fischer 2006a, S. 87). Die »Entwicklung von Selbstregulation [wird] als ein Prozess
[verstanden], bei dem konstitutionelle Faktoren mit sozialen Bedingungen im
Austausch sind. Autonomie und selbstregulatorische Fähigkeiten entstehen durch
eine interaktive Regulation zwischen früherer Pflegeperson und Kind. Dabei steht
nicht im Vordergrund, dass das Kind lernt, generell seine Erregungszustände zu
regulieren, sondern das Kind muss die Intensität seiner affektiven Zustände regulieren. Sobald das Verhalten des sozialen Interaktionspartners durch das kommunikative Verhalten modifiziert werden kann und der andere bereit ist, sensibel auf
die kindlichen Signale zu reagieren, kann das Kind die Interaktion so regulieren, wie
es seine eigenen affektiven Zustände reguliert. Wenn der Interaktionspartner unsensibel ist, wird es dem Kind schwer fallen, die aktuelle Quelle seines disstress zu
erfassen« (ebd.). Darüber hinaus stehen die Fähigkeiten zur Selbstregulation »in
engem Zusammenhang mit der Entwicklung exekutiver Funktionen« (ebd.).
Barkley (1997, 2003) zufolge »basiert die Fähigkeit zur Verhaltenssteuerung und zu
verzögerten Antworten neben der Fähigkeit zur Selbstregulation auf einem funktionierenden Arbeitsgedächtnis und auf der Verwendung von Sprache« (StreeckFischer 2006a, S. 86, vgl. auch Fonagy et al. 2004).
Die nicht gelingende Regulation führt prinzipiell zu (Dauer)Stress, zu einer
permanenten Anspannung und Aktivierung, zu einer erlebten Diskrepanz zwischen
Anforderungen und Fähigkeiten und zu einem fehlenden Selbstwirksamkeits- und
Kontrollerleben (s. o.). Dieser Stress kann prinzipiell auf drei unterschiedliche
Weisen bewältigt werden: zum einen durch Ohnmacht und/oder sozialen Rückzug,
zum zweiten auf aggressive Weise, indem versucht wird, durch das Herstellen von
Übermacht Kontrolle auszuüben. Zum dritten kann es zu einem ständigen Hin- und
Herschwanken zwischen beiden Extremen kommen. Diese Bewältigungsmechanismen verfestigen sich als dauerhafte »Antwortbereitschaft« (und werden zum
bestimmenden Persönlichkeits-/Strukturmerkmal).
Auch bei der Affektabstimmung kann durch ein zu starkes »tuning« (Stern 1992,
Dornes 1995), also das zu starke Beeinflussen der kindlichen Gefühlszustände durch
die Bezugspersonen, verhindert werden, dass Kinder ein ausreichendes Spektrum an
Affekten aufbauen, mit dem sie dann z. B. neuen Situationen begegnen. Eine
übersensible oder stark angespannte Bezugsperson wird die explorativen Aktivitäten
des Kindes und die damit verbundenen Gefühle eher stark einschränken, wodurch
dem Kind die Möglichkeit einer angemessenen Eigen-Regulation genommen wird.
Eine ähnliche Folge ergibt sich bei überwiegend ungenauer »Affektspiegelung«
durch die Bezugspersonen, wenn »der kindliche Gefühlszustand verkannt und eine
andere Emotion gespiegelt wird. Durch diese Fehlwahrnehmung bei der Bezugsperson erfährt das Kind eine unangemessene Rückmeldung über sich und es entsteht eine Inkongruenz zwischen dem inneren Erleben und der reflexiven Interpretation« (Resch 2004, S. 41). Biermann-Ratjen (2002, S. 19 f) beschreibt ebenfalls,
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