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2 Begriffsbestimmung: Was ist »verhaltensauffällig«?
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mensionalen Strukturen psychischer Störung im Kindesalter« (Petermann 2002a,
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S. 32) einige Autoren den Krankheitsbegriff für irreführend halten und eher an dem
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Begriff der »Störung« festhalten, werden beispielsweise in den Psychotherapierichtlinien des »Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen«
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(2021, S. 4) seelische Erkrankungen wie folgt definiert: Seelische Erkrankungen
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werden als »krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehung und der Körperfunktionen verstanden. Es
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gehört zum Wesen dieser Störungen, dass sie der willentlichen Steuerung durch den
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Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich sind. Krankhafte Störungen
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können durch seelische oder körperliche Faktoren verursacht werden; sie werden in
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seelischen und körperlichen Symptomen und in krankhaften Verhaltensweisen erkennbar, denen aktuelle Krisen seelischen Geschehens, aber auch pathologische
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Veränderungen seelischer Strukturen zugrunde liegen können«.
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In dem Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation WHO ICD-10
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(»Internationale Klassifikation psychischer Störungen«) wird auf den Störungsbegriff wie folgt eingegangen: »Störung’ ist kein exakter Begriff. Seine Verwendung in
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dieser Klassifikation soll einen klinisch erkennbaren Komplex von Symptomen oder
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Verhaltensauffälligkeiten anzeigen, die immer auf der individuellen und oft auch
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auf der Gruppen- oder sozialen Ebene mit Belastungen, mit Beeinträchtigungen von
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Funktionen verbunden sind. Soziale Abweichungen oder soziale Konflikte allein,
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ohne persönliche Beeinträchtigungen sollten nicht als psychische Störungen im hier
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definierten Sinne angesehen werden« (Dilling et al. 1993, S. 23). In der Neuformulierung des ICD-11 heißt es: »Psychische Störungen, Verhaltensstörungen und
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neuronale Entwicklungsstörungen sind Syndrome, die durch eine klinisch bedeutsame Störung der Kognition, der Emotionsregulation oder des Verhaltens einer
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Person gekennzeichnet sind, die eine Störung der psychologischen, biologischen
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oder entwicklungsbedingten Prozesse widerspiegelt, die den psychischen und verhaltensbezogenen Funktionen zugrunde liegen. Diese Störungen sind in der Regel
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mit Stress oder Beeinträchtigungen in persönlichen, familiären, sozialen, schulischen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen verbunden«
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(BfArM, 2022).
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2.1.4
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Seelische Behinderung
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Vom Begriff bzw. der Kategorie der »Auffälligkeit« und »psychischen Störung« muss
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noch derjenige der »seelischen Behinderung« unterschieden werden. Dieser Begriff
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hat im Rahmen der Sozialgesetzgebung (Bundesteilhabegesetz, Wiedereingliederung SGB IX und Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII, § 35a) eine besondere
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Bedeutung:
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In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. 1. 2018 das Bundesteilhabegesetz. Nach dieser neuen Fassung des Neunten Sozialgesetzbuchs versteht man nun
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gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 (SGB IX) unter Behinderung:
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»Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen
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haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren
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an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit
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