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2 Begriffsbestimmung: Was ist »verhaltensauffällig«?
mensionalen Strukturen psychischer Störung im Kindesalter« (Petermann 2002a,
S. 32) einige Autoren den Krankheitsbegriff für irreführend halten und eher an dem
Begriff der »Störung« festhalten, werden beispielsweise in den Psychotherapierichtlinien des »Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen«
(2021, S. 4) seelische Erkrankungen wie folgt definiert: Seelische Erkrankungen
werden als »krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehung und der Körperfunktionen verstanden. Es
gehört zum Wesen dieser Störungen, dass sie der willentlichen Steuerung durch den
Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich sind. Krankhafte Störungen
können durch seelische oder körperliche Faktoren verursacht werden; sie werden in
seelischen und körperlichen Symptomen und in krankhaften Verhaltensweisen erkennbar, denen aktuelle Krisen seelischen Geschehens, aber auch pathologische
Veränderungen seelischer Strukturen zugrunde liegen können«.
In dem Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation WHO ICD-10
(»Internationale Klassifikation psychischer Störungen«) wird auf den Störungsbegriff wie folgt eingegangen: »Störung ist kein exakter Begriff. Seine Verwendung in
dieser Klassifikation soll einen klinisch erkennbaren Komplex von Symptomen oder
Verhaltensauffälligkeiten anzeigen, die immer auf der individuellen und oft auch
auf der Gruppen- oder sozialen Ebene mit Belastungen, mit Beeinträchtigungen von
Funktionen verbunden sind. Soziale Abweichungen oder soziale Konflikte allein,
ohne persönliche Beeinträchtigungen sollten nicht als psychische Störungen im hier
definierten Sinne angesehen werden« (Dilling et al. 1993, S. 23). In der Neuformulierung des ICD-11 heißt es: »Psychische Störungen, Verhaltensstörungen und
neuronale Entwicklungsstörungen sind Syndrome, die durch eine klinisch bedeutsame Störung der Kognition, der Emotionsregulation oder des Verhaltens einer
Person gekennzeichnet sind, die eine Störung der psychologischen, biologischen
oder entwicklungsbedingten Prozesse widerspiegelt, die den psychischen und verhaltensbezogenen Funktionen zugrunde liegen. Diese Störungen sind in der Regel
mit Stress oder Beeinträchtigungen in persönlichen, familiären, sozialen, schulischen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen verbunden«
(BfArM, 2022).
2.1.4
Seelische Behinderung
Vom Begriff bzw. der Kategorie der »Auffälligkeit« und »psychischen Störung« muss
noch derjenige der »seelischen Behinderung« unterschieden werden. Dieser Begriff
hat im Rahmen der Sozialgesetzgebung (Bundesteilhabegesetz, Wiedereingliederung SGB IX und Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII, § 35a) eine besondere
Bedeutung:
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. 1. 2018 das Bundesteilhabegesetz. Nach dieser neuen Fassung des Neunten Sozialgesetzbuchs versteht man nun
gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 (SGB IX) unter Behinderung:
»Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen
haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren
an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit
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