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2 Begriffsbestimmung: Was ist »verhaltensauffällig«?
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variieren. So wird es zu Beginn des ersten Schuljahres noch vielfach toleriert
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werden, wenn ein Kind im Laufe des Unterrichtes seinen Platz verlässt – dieses
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Verhalten wird noch als »normal« angesehen – hingegen sollte das Kind am Ende
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des ersten Schuljahres verinnerlicht haben, dass es »normal«, also der Norm
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entsprechend ist, dass während der Unterrichtszeit der Platz nicht mehr verlassen
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wird.
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• Statistische Normen
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Statistische Normen beschreiben die Auftretenshäufigkeit von bestimmten Verhaltensweisen oder Merkmalen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Merkmale
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relativ klar klassifizierbar sind und entsprechend gemessen werden können. Dies
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ist bei physiologischen Merkmalen, wie z. B. der Körpergröße relativ einfach, wird
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jedoch bei psychischen Merkmalen oder Verhaltensweisen komplizierter – ein
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typisches, entsprechend definiertes Merkmal ist die Intelligenz. In der Regel
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werden bei der Erfassung dieser Merkmale – zur Bestimmung einer Norm –
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relativ große Populationen untersucht und es wird zumeist davon ausgegangen,
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dass die Verteilung dieser Merkmale dem Modell der Normalverteilung folgt.
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Wesentliches Kennzeichen der Normalverteilung ist es, dass sich relativ einfach
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Prozentränge abhängig von der Standardabweichung festlegen lassen; davon
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ausgehend lassen sich dann auch Grenzen für Normalität bzw. Abweichung
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festlegen. So lässt sich beispielsweise festlegen, dass die oberen 2,5 % der mit
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einem Intelligenztest untersuchten Menschen als hochbegabt gelten können:
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mehr als 97,5 % der Vergleichsgruppe erzielen ein schlechteres Testergebnis
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(c Abb. 2.1).
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• Funktionale Norm
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Hiernach ist derjenige normal, der bestimmte vorgegebene Anforderungen oder
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Funktionen erfüllen kann.
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• Ideale Norm
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Danach ist derjenige normal, der insgesamt oder in bestimmten Merkmalen
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Kennzeichen von Vollkommenheit erfüllt; typische Beispiele hierfür sind
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Schönheitsideale.
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• Subjektive Norm
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Hiermit ist die individuelle, selbstgesetzte Normalität gemeint, die sich natürlich
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mit anderen Normen decken kann (vgl. zu den verschiedenen Normbegriffen
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z. B. Rief & Stenzel, 2012, S, 11 f).
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Aus diesen Betrachtungen wird deutlich, dass letztlich alle Normen Übereinkünfte
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zwischen Menschen sind, also sozialen und/oder gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Dies bedeutet zugleich, dass sich Normen zwischen sozialen
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Bezugsgruppen, zwischen Populationen, beispielsweise in unterschiedlichen Ländern, aber auch im historischen Kontext verändern (können).
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Die Problematik von begrifflichen Zuschreibungen, wie Verhaltensstörung oder
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Verhaltensauffälligkeiten verdeutlicht Kriz (2004) an dem Beispiel, wenn gesagt
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wird »Hans hat eine Verhaltensstörung« – so kommt es zu einer »Verdinglichung«,
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zu einer starren, statischen Festschreibung. »Schon die Formulierung: ›Hans verhält
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sich gestört‹ lässt Fragen aufkommen wie: ›Wann?‹ und: ›In welchem Zusammenhang?‹. Und deren nähere Erörterung führt zu einem komplexen Gefüge aus un16
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