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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 294 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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Franz Herrmann
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nen, wenn sie über reflektierte Handlungsstrategien und Kompetenzen im Umgang mit der Verwaltung verfügen.
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• Im ersten Kapitel wurde deutlich gemacht, dass ein fachlich sinnvoller Modus der Reflexion einer Organisation sich nicht nur auf die Beobachtung der Systemumwelt beschränken darf, sondern sich auch
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kritisch auf die eigenen Strukturen und Handlungsabläufe in der Organisation beziehen muss. Wenn dies nicht geschieht, entsteht nur
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eine »halbierte Modernisierung« mit dem Risiko, dass das innovative
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Potenzial des Prozesses rasch verpufft. Bei der Betrachtung des vorgestellten Planungsmodells fällt auf, dass hier der organisationsinternen Analyse und Verbesserung weit weniger Zeit und Aufmerksamkeit gewidmet wurde als der externen. Zwar wurden im Rahmen der
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Bestandsaufnahme und der aktivierenden Planung einige Defizite in
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Organisationsstruktur und Handlungsabläufen des Jugendamtes
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sichtbar, die eine Umsetzung des Prinzips der Sozialraumorientierung erschweren. Darauf bezogene Veränderungsvorschläge wurden
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auch von den politischen Gremien verabschiedet. Es bleibt allerdings
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abzuwarten, ob der Planungsprozess innerhalb der Organisation genügend Dynamik und »produktive Irritation« erzeugt hat, um Widerständen und Beharrungskräften (dem »strukturellen Konservatismus«) eine Zeit lang ein Schnippchen zu schlagen. Darüber hinaus
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ist – wie im vorigen Abschnitt angedeutet – unklar, wie sich die Kompetenzen und Handlungsstrategien der Basisstrukturen in den Sozialräumen entwickeln werden und ob von hier aus genügend produktive Irritation von außen in die kommunalen Politik- und Verwaltungsstrukturen getragen werden kann.
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4. Schlussbemerkungen
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Jugendhilfeplanung wurde in diesem Artikel vorgestellt als Methode
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Sozialer Arbeit, die den Handlungsmodus der Reflexion – unter Anwendung bestimmter Gestaltungsprinzipien – in eine örtliche Jugendhilfelandschaft tragen und so einen produktiven Beitrag zur Entwicklung »lernender Organisationen« leisten kann. Fachlich wie
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rechtlich gesehen, hat sich die Methode seit Inkrafttreten des KJHG –
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auf den ersten Blick – etabliert, sodass mittlerweile – wie eine Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts (DJI; vgl. BMfSFJ 2002b) aus
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dem Jahr 2000 belegt – in 95 % der Jugendamtsbezirke aktuelle Jugendhilfepläne vorliegen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich allerdings, wie zuletzt der Elfte Kinder- und Jugendbericht hervorgehoben
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hat, eine deutliche »Diskrepanz zwischen der immer wieder verkün294
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