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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 284 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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Franz Herrmann
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• Wie sind die vorhandenen Angebote und institutionellen Strukturen
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bezüglich dieses Bedarfs zu bewerten?
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• Welche Veränderungen sind erforderlich?
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• Mit welchen Prioritäten, in welchen Zeiträumen und auf welche Art
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sollen die erforderlichen Veränderungen umgesetzt werden?
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An diesen Fragen wird deutlich, dass Jugendhilfeplanung nur zum
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Teil aus wissenschaftlichen Erhebungs- und Analysetätigkeiten besteht, über welche die erforderliche »Wissensbasis« der zu klärenden
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Fragen ermittelt wird. Denn im Sinne der Leitformel »Planung als
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kommunikativer Prozess« muss diese Wissensbasis in einem oft konfliktreichen fachlichen und politischen Willensbildungsprozess vor
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Ort verarbeitet werden, an dem Akteure mit unterschiedlichen Interessen, Wertepräferenzen, Einflussmöglichkeiten und Strategien aufeinander treffen.2
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In diesen Aushandlungen geht es um Fragen wie (vgl. Bitzan et al.
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1995):
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• Wie sollen die Bedürfnisse und Problemlagen der Zielgruppen und
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Nutzerinnen von Jugendhilfeleistungen erfasst, interpretiert und gewichtet werden?
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• Wie soll das SGB VIII als rechtlicher Rahmen für die Ausgestaltung
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der örtlichen Jugendhilfeleistungen interpretiert werden (was soll
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z. B. unter den in § 79 SGB VIII genannten Gestaltungskriterien »erforderlich«, »geeignet«, »rechtzeitig« und »ausreichend« verstanden
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werden)?
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• Was wird als fachlich notwendig angesehen?
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• Was wird als politisch erwünscht und finanziell machbar definiert?
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• Was soll von den vielen unterschiedlichen Angeboten und Maßnahmen, die rechtlich bzw. fachlich für erforderlich gehalten werden, in
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Zeiten knapper Finanzen besondere Priorität haben?
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Vor diesem Hintergrund hat Jugendhilfeplanung im kommunalen
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Raum im Grunde sehr viel mit der Gestaltung kommunaler (Sozial)Politik zu tun, nämlich mit der Lösung einer Frage, die der Demokratietheoretiker Benjamin Barber (1994, S. 104) als eine der
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Grundfragen politischen Handelns ansieht: »Was sollen wir tun,
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wenn etwas uns alle Betreffendes geschehen muss, wir vernünftig
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handeln wollen, doch weder hinsichtlich der Mittel noch der Zwecke
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2 Die wichtigsten dieser Akteure sind: Vertreterinnen der öffentlichen und freien Träger
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der Jugendhilfe, Fachkräfte aus der Jugendhilfe, kommunalpolitische Entscheidungsträgerinnen, Adressatinnen von Jugendhilfeangeboten.
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