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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 278 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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Gisal Wnuk-Gette, Werner P. E. Wnuk und Gerlinde Fischer
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Unsere Erfahrung zeigt, dass es durch die gewonnene und gelebte
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Distanz zwischen den Jugendlichen und ihren Familien in den meisten Fällen gelingt, mehr Nähe herzustellen, was die Rückkehr der Jugendlichen in die Familien ermöglicht.
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4.1 Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Aufnahme
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Wir nehmen männliche und weibliche Jugendliche nur unter folgenden Voraussetzungen auf:
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• Sie müssen aus Familien kommen, die im Rahmen der SystemischIntegrativen Familienberatung des Landkreises Biberach betreut werden.
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• Wir erwarten eine wechselseitige Bereitschaft von Eltern und Jugendlichen, an ihren Konflikten und Beziehungen zu arbeiten.
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• Mindestalter: 15 bis 16 Jahre.
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• Die Jugendlichen kehren regelmäßig an Wochenenden und in den
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Ferien in die Herkunftsfamilien zurück, um die gewachsenen Bindungen aufrechtzuerhalten. Das ist als Grundlage für die Rückführung und die Aufarbeitung der Konfliktsituation zwingend notwendig.
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• Die Gestaltung und Möblierung der Zimmer in der Wohngruppe
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wird von den Jugendlichen, Eltern oder Verwandten vorgenommen.
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Es ist wichtig, dass dies unter dem Aspekt der Aufnahme für eine begrenzte Zeit geschieht. Die Jugendlichen sollen ihr Zimmer zu Hause
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für die Wochenenden und Ferienkontakte beibehalten. Ausnahmen
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in diesem Punkt wurden bei Aufnahmen aus Pflegefamilien und Heimen gemacht.
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In die Wohngruppe werden Jugendliche nicht aufgenommen bei:
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• Alkohol und Drogenmissbrauch
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• akuter Suizidgefährdung
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• Krankheiten und Behinderungen mit gesondertem Betreuungsbedarf
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• fehlender Bereitschaft der Sorgeberechtigten und/oder Jugendlichen,
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aktiv mitzuarbeiten.
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Eine Zwangseinweisung in die Wohngruppe ist nicht möglich.
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Eine gute Zusammenarbeit zwischen Sorgeberechtigten, Jugendlichen und Mitarbeiterinnen des betreuten Wohnens erfordert die Bereitschaft, sich mit Vertrauen, Offenheit und Klarheit auf Beziehungen einzulassen, sich als Partnerinnen in einem gemeinsam herge278
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