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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 206 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Michaela Herchenhan und Sabine Heppel
gemeinsam mit dem Jugendamt auch über passgenaue Hilfen nachzudenken, die aktuell nicht im Standardangebot des Jugendamtes sind. In dieser vierten Sitzung trifft die Familie nun die Entscheidung:
• Jugendhilfe: Ja – und welche Maßnahme? • Jugendhilfe: Nein – und was stattdessen? • Oder: Es ist im Moment keine Entscheidung zu treffen. Für den letztgenannten Fall wird gemeinsam überlegt, wie die Zeit ohne Entscheidung ausgehalten und gestaltet werden kann. Nicht nur die Familie muss sich entscheiden, sondern auch der Klärungs-ASD muss an dieser Stelle deutlich aussprechen, ob die gewählte Lösung der Familie für das Jugendamt vertretbar ist. Entscheidet sich die Familie für eine stationäre Hilfe, können die Klärungsgespräche um eine Sitzung verlängert werden, um den konkreten Bedarf für die Kinder bzw. Jugendlichen und Eltern herauszufinden sowie die mögliche Form der Elternmitwirkung zu besprechen. Die Idee hierzu hatte in der Erprobungsphase ein für Fremdunterbringungen zuständiger BSD-Kollege. Die Erfahrung zeigt, dass die Nutzung der Atmosphäre der Klärungsgespräche sowohl den Familien als auch den neu dazukommenden Jugendamtsmitarbeitern einen besseren Einstieg in eine stationäre Maßnahme ermöglicht. Manchmal sind an dieser Sitzung schon Mitarbeiterinnen einer stationäre Jugendhilfe anbietenden Einrichtung beteiligt, manchmal erst beim zweiten Übergabegespräch. 5.7 Der siebte Schritt: Das zweite Übergabegespräch Teilnehmerinnen des zweiten Übergabegesprächs sind:
• die Familie • der Klärungs-ASD • die Familientherapeutin • der fallverantwortliche ASD, eventuell auch der BSD. Themen dieser Sitzung sind:
• Bericht der Familie über den Prozess und das Ergebnis der Klärungsgespräche.
• Eventuelle Empfehlungen von Klärungs-ASD und Familientherapeutin. Die Familie wurde vor der Sitzung über sie informiert.
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