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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 198 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Michaela Herchenhan und Sabine Heppel
3.2 Indikation für die Systemischen Klärungsgespräche Während einer ersten Erprobungsphase wurden vor jeder Entscheidung für die im SGB VIII beschriebenen »Hilfen zur Erziehung« Klärungsgespräche empfohlen. Dies erwies sich bei Familien, für die bereits ein Konsens zwischen allen Beteiligten über Bedarf und Art der Hilfe erzielt worden war, als nicht notwendig. Wichtig hingegen war dieses Angebot in allen Fällen, bei denen keine Einigung erzielt werden konnte. Eine Indikation scheint daher im Regelfall bei Konstellationen vorzuliegen, die wir als »Zwickmühlensituationen« bezeichnen:
• Eine Zwickmühle innerhalb der Familie zwischen einzelnen Familienmitgliedern, wenn keine einheitliche Vorstellung davon vorhanden ist, ob und welches Angebot der Jugendhilfe für die Familie eine Unterstützung darstellt. • Eine Zwickmühle zwischen dem Jugendamt und der Familie, wenn keine einheitliche Vorstellung von Sinn, Zweck und Eignung einer bestimmten Hilfemaßnahme besteht. • Eine Zwickmühle zwischen einflussreichen Außeninstitutionen (z. B. Kinder- und Jugendpsychiatrie – KJP), der Familie und/oder dem Jugendamt. Z. B. empfiehlt die KJP eine Fremdunterbringung, die Familie lehnt das ab, und das Jugendamt würde gern eine kostengünstigere und dennoch hilfreiche Hilfeform finden. • Eine andere Zwickmühle entsteht, wenn eine Familie schon viele Hilfen in Anspruch genommen hat, diese aber bisher nicht den erwünschten Erfolg hatten und Unklarheit darüber besteht, ob weitere Hilfeangebote nützlich sind.
- Die Entwicklung der Systemischen Klärungsgespräche 4.1 Von der Projektphase zum festen Angebot Viele Einflüsse innerhalb und außerhalb des Jugendamtes trugen zur Entstehung der Klärungsgespräche bei. Im Rahmen des kollegialen Austausches, in Teams, in Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten und zuletzt in der Arbeitsgruppe »Systemisches Arbeiten« wurde zunächst die aktuelle Lage der Jugendhilfe beschrieben:
• Im ambulanten Bereich führte die gewährte Hilfe nicht immer zum angestrebten Erfolg. Sowohl Anbieter als auch die Familien sind mit dem Erreichten oft nicht zufrieden.
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