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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 197 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
8. Cleartalk Ein systemisches Konzept für die Zusammenarbeit in sozialen Kontexten
3. Das Praxisprojekt Systemische Klärungsgespräche
im Stadtjugendamt Erlangen
3.1 Das Setting
Systemische Klärungsgespräche beschreiben ein aus ca. fünf Sitzungen bestehendes Gesprächssetting, das mindestens drei Expertinnensysteme (zum Expertenmodell s. Kim Berg 1992; Kersting 1999) verbindet:
• Die Familie als Expertin für eigene Probleme, Problemdefinitionen
und Lösungsideen.
• Expertinnen aus dem Jugendamt:
Die mit dem »Fall« bisher befasste ASD-Kollegin sie nimmt am
ersten und letzten Gespräch teil.
Eine nichtfallzuständige ASD-Kollegin als Expertin für Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung durch die Jugendhilfe.
Eine externe systemische Familientherapeutin für die Prozesssteuerung, die Blickwinkelerweiterungen und kreative Ideen zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten.
• Bei Bedarf und je nach Fallkonstellation können weitere Experten und
Expertinnen (z. B. aus Schule, Sozialamt usw.) mit einbezogen werden.
Systemische Klärungsgespräche setzen inhaltlich im Kontext der Einleitung von Hilfen zur Erziehung ein und sind an den zentralen
Schnittstellen der Jugendhilfe, im Allgemeinen Sozialen Dienst
(ASD), angesiedelt.
Auftrag und Ziel dieser insgesamt ca. fünf Gespräche sind klar
vorgegeben: Möchte und braucht die Familie Jugendhilfe, und wenn
ja, welche Form der Hilfe kann die Familie unter optimaler Bündelung ihrer Ressourcen und der der Jugendhilfe nutzen? (Zur Kundenorientierung siehe Schweitzer 1995; zur Kritik dieses Begriffs siehe
Ritscher 2002a.)
Auftraggeberinnen (zu »Adressatinnen« »Auftraggeberinnen«
»Klientinnen« siehe Ritscher 2002a) sind die Familie und die Bezirkssozialarbeiterin, welche die Familie in den Klärungsprozess abgibt. Nach Beendigung der Klärung werden die Ergebnisse, die Hypothesen und Lösungsideen der jeweiligen Expertinnen in einem gemeinsamen Gespräch rückgemeldet (s. Abschnitt 5.7).
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