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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 149 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
6. Sozialräumliche, integrierte und flexible Jugendhilfe im Gemeinwesen
psychiatrische Einrichtungen, Kinderschutzzentrum, Suchtberatungsstelle usw.
In regelmäßigen Abständen wird in weiteren Hilfeplangesprächen am Verlauf der Maßnahme überprüft, ob die gewählte Hilfeart
weiterhin geeignet ist, und der Hilfeplan wird fortgeschrieben.
Außerdem erfolgt einrichtungsintern eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Hilfeplans und seine Umsetzung in eine Maßnahmenplanung in Kooperation aller Beteiligten. Der Schwerpunkt liegt
hierbei auf der Auswertung des bisher Erreichten und gegebenenfalls
neuer Zielfestlegung und Vorgehensweisen.
Da die Persönlichkeitsentwicklung in der Regel nicht linear verläuft, ist die Maßnahme kontinuierlich auf den individuellen Bedarf
abzustimmen.
Auch nach dem Beenden einer Jugendhilfemaßnahme wird die
Anbindung der Jugendlichen oder jungen Erwachsenen an die offenen und teiloffenen Angebote des SOS-Treffpunkts gefördert. Darüber hinaus können sie bei Bedarf die Beratungsangebote nutzen.
8.1.2 Rahmenbedingungen
Die Betreuung von je zwei Klientinnen in der WG übernehmen eine
Diplomsozialpädagogin und ein Diplomsozialpädagoge mit jeweils
50 % ihrer Arbeitskapazität (Betreuungsschlüssel 1 : 4). Sie sind in das
interdisziplinäre Team der Gesamteinrichtung eingebunden. Das
Team arbeitet nach dem Bezugsbetreuerinnensystem, um Kontinuität und Verbindlichkeit in der Beziehungsarbeit zu gewährleisten.
Durch unser breit gefächertes Angebot hat ein eventueller bedarfsorientierter Wechsel der Betreuungsform in der Regel keinen Betreuerinnenwechsel zur Folge. Die Mitarbeiterinnen werden in ihrer Arbeit
durch Vertretung bei Abwesenheit, durch regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Beratung und externe Supervision unterstützt. Im
Bedarfsfall wird eine Familientherapeutin der Einrichtung in die direkte Arbeit einbezogen.
Die vier Bewohnerinnen haben jeweils ein eigenes Zimmer, das
sie mit eigenen Möbeln ausstatten können. Eine Wohnküche, ein geräumiges Wohnzimmer, Flur und zwei Bäder werden gemeinschaftlich genutzt. Zusätzlich steht ein Aufnahmezimmer zur Verfügung.
Hier kann die Neuaufnahme eines Klienten bzw. einer Klientin erfolgen, wenn absehbar ist, dass ein Auszug aus der Wohngruppe erfolgen wird. In demselben Gebäude sind Räume der Mitarbeiterinnen
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