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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 130 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Peter Ahrens, Eyke Baum, Monika Gessner, Annette Heyd, Elke Looft und Heike Richter
jungen Menschen förderlich sind. Ziel ist die Aktivierung oder Stärkung der Selbstkräfte der Betroffenen und ihres sozialen Netzes.
3.4 Prävention und Niedrigschwelligkeit
Kinder- und Jugendhilfe soll bereits im Vorfeld von einschneidenden
Maßnahmen tätig werden. Präventive Arbeit soll allgemeine Lebenskompetenzen fördern und Lebensräume verbessern. Beeinträchtigende Entwicklungen sollen frühzeitig erkannt und möglichst verhindert
werden. Sozialpolitische und kommunalpolitische Aktivitäten gehören ebenso zur präventiven Arbeit wie Beratung und Aufklärung der
jungen Menschen und ihrer Familien über ihre Rechte und die Hilfemöglichkeiten im Sinne des KJHG Möglichkeiten der Hilfe zur Erschließung und Aktivierung von persönlichen und sozialräumlichen
Ressourcen ebenso wie Möglichkeiten der vorbeugenden Hilfe in Situationen, die erfahrungsgemäß belastend sind und sich zu Krisen
entwickeln können. Ein niedrigschwelliger Zugang zu den Hilfeangeboten, z. B. gute Erreichbarkeit, Freundlichkeit im Umgang, Zügigkeit in der Bearbeitung einer Anfrage und Balance zwischen Begleitung im Alltag und Kommstruktur, muss gewährleistet sein. Ebenso
muss sichergestellt sein, dass die Angebote situationsbezogen sind.
Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen, z. B. Schulen, Vereinen, anderen psychosozialen Einrichtungen etc., erhöhen
die Möglichkeit, präventiv tätig zu werden, und damit die Wirksamkeit
der Angebote.
3.5 Partizipation und Partnerschaftlichkeit
Die zentrale Forderung nach Mitbestimmung und Mitbeteiligung der
Leistungsberechtigten ist im KJHG festgeschrieben. Partizipation der
Betroffenen in allen Angebotsformen ist uns ein Anliegen. Wir sehen
die Hilfe Suchenden als Partnerinnen. Sie sind die Expertinnen für
ihre Lebenssituation.
Partizipation gestaltet sich in den verschiedenen Arbeitsbereichen unterschiedlich. Die jungen Menschen werden insbesondere
am fortlaufenden Prozess der Hilfeplanung und an Hilfeplangesprächen beteiligt. Sie werden in die Entscheidungsfindung und in die Gestaltung der Strukturen einbezogen. Ziel ist, wenn möglich, Konsens
zwischen allen Beteiligten herzustellen. Die Rechtsposition der Betroffenen muss in der Praxis deutlich werden. Die Bereitschaft und
Zustimmung von Betroffenen ist eine unabdingbare Voraussetzung
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