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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 102 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Silvia Musch-Grau und Wolf Ritscher
1.1 Das Konzept der Beratungszentren In zwei Stuttgarter Stadtteilen wurde die bisherige Organisationsform des ASD zugunsten des Konzeptes von »Beratungszentren« verändert (s. GRDrs 817/2001, 752/2001). In den städtischen Beratungszentren Stuttgart-West und Stuttgart-Mitte arbeiten inzwischen Mitarbeiterinnen des ASD mit psychologischen Fachkräften der städtischen Erziehungsberatungsstellen unter einem Dach zusammen. Langfristig ist geplant, auch die anderen Allgemeinen Sozialdienste unter Einbeziehung der Erziehungsberatungsstellen zu Beratungszentren umzubauen. Für diese Neukonzeption spricht z. B., dass Eltern, aber auch Fachkräfte in Schulen, Kindergärten, Jugendzentren usw. oft nicht einschätzen können, ob für ihr Anliegen der ASD oder die Erziehungsberatungsstelle die richtige Adresse ist. Im Regelfall wird in Zwangskontexten der ASD eingeschaltet, während Erziehungsberatungsstellen von den Rat Suchenden »freiwillig« aufgesucht werden. Aber auch hier gibt es Überschneidungen bzw. Ausnahmen. Auch aus der Perspektive der Fachkräfte ist eine Integration sinnvoll: Damit in jedem Einzelfall die von den Betroffenen benötigte »maßgeschneiderte« Leistung erbracht werden kann, ist die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team hilfreich. Mitarbeiterinnen des ASD sind beispielsweise mit diagnostischen Verfahren in der Regel weniger vertraut als Erziehungsberaterinnen. Deshalb ergibt es im Einzelfall immer wieder Sinn, die gründliche diagnostische Abklärung im Vorfeld einer Jugendhilfemaßnahme an diese zu delegieren. Andererseits verfügen Erziehungsberaterinnen nicht über die nötigen Kenntnisse, um die Angebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz adäquat zu vermitteln und ihre Umsetzung zu begleiten. Daneben signalisiert der Umbau zu Beratungszentren auch nach außen hin einen tief greifenden Wandel, der in der inhaltlichen Arbeit der ASD längst stattgefunden hat. Das Konzept der Beratungszentren beinhaltet eine Ausweitung und Vertiefung von Beratungsleistungen durch die spezifische Qualifikation der Mitarbeiterinnen in unterschiedlichen Schwerpunktthemen, z. B. Trennungs- und Scheidungsberatung, Schuldnerberatung, Familienberatung. Der ASD wurde bisher zu wenig in seiner Beratungs- und Unterstützungsfunktion wahrgenommen, die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz jedoch den Kern seiner Arbeit ausmacht. Die dem ASD teilweise zugeschrieben Rolle als »Eingriffsbehörde« oder »Feuerwehr« führt leicht dazu, die rechtlichen Grundlagen und realistischen Möglichkeiten dieses Diens102