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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 87 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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4. Der Erstkontakt mit Klienten und Klientinnen im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe
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• Wie bewerte ich das, was mir über die Familie mitgeteilt wird (in der
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Regel in sehr abfälliger Form, was die Rolle der Eltern betrifft)? Habe
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ich es mit kriminellem Verhalten zu tun? Sind die Eltern zu bestrafen? Sind sie als unmoralisch abzuwerten? Oder erfahre ich von einer
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Familie, deren Ressourcen begrenzt sind und die damit überfordert
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ist, ein gedeihliches und förderliches familiäres Zusammenleben zu
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gestalten? Die mit der Bewältigung ihrer so genannten Erziehungsaufgaben an die Grenzen ihrer Möglichkeiten gestoßen ist? Die über
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die Symptome ihrer Kinder auf ihre Not hinweist und Hilfe sucht?
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Alle Fragen und alle entsprechenden Antworten sind berechtigt. Aus
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der jeweiligen Perspektive entsprechender öffentlicher Aufgaben
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(z. B. Rechtsprechung bei strafbaren Handlungen) sind Fragen betreffend die Strafebene auch am richtigen Platz. Und die moralische
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Beurteilung z. B. in den Medien kann durchaus einen aufrüttelnden
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Charakter haben.
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Für einen Ansatz der Hilfe erweisen sie sich jedoch als unterschiedlich förderlich.
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• Beurteile ich den Akt der Fremdmeldung negativ, habe ich wenig
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Möglichkeiten, die Hinweise als Brücke der Hilfe zu nutzen. Würdige
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ich aber diesen Akt als verantwortungsbewusste Tat, eröffnen sich
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mir Möglichkeiten, den Zugang zur betroffenen Familie angemessener zu gestalten (s. Kron-Klees 1994, 1996, 2001).
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• Würde ich darin, dass Kinder belastende Symptome zeigen, den Anlass sehen, die Kinder gegen ihre Eltern in Schutz nehmen zu wollen,
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würde ich negieren, dass jedes Verhalten von Kindern in seinem familiären Zusammenhang Sinn stiftend ist (s. Kron-Klees 1994).
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Ich sehe in den Symptomen eines Kindes Botschaften auf zwei Ebenen (s. auch Kron-Klees 1994). Einerseits beinhalten sie die Aussage,
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dass die Familie des Kindes Schwierigkeiten beim Lösen der Aufgaben des Zusammenlebens hat. Diese Aussage sehe ich unterschwellig
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verbunden mit dem Bekenntnis, dass das Kind seine Eltern liebt und
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bereit ist, seinen Beitrag für die Lösung der Aufgaben des Zusammenlebens zu leisten, auch wenn dies auf seine Kosten geht.
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Die zweite Ebene der Botschaft verstehe ich in der Weise als Appell
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an Möglichkeiten der Hilfe, durch die seine Familie bessere, d. h. nicht
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auf seine Kosten gehende Lösungen für die Bewältigung der Aufgaben
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im familiären Zusammenleben finden möge. Dazu gehört für mich
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die Bitte, die Familie zu erhalten.
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