2026-001/documents/systemische-kinder-und-jugendhilfe/pages/066.md

31 lines
2.3 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters

This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 66 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Cornelia Jager
4. Das Reflektierende Team in der Teamberatung:
Ein Konzept zur Beteiligung der Betroffenen im
Hilfeplanverfahren
4.1 Vorteile der gemeinsamen Teamberatung von ASD
und Betroffenen für den Hilfeprozess
Der Allgemeine Soziale Dienst ist eine der wichtigsten kommunalen
Schlüsselinstanzen für einen problemangemessenen Zugang zu und
Umgang mit Familien und Kindern in Problem- bzw. Krisensituationen. Die Einbeziehung des Kindes oder Jugendlichen als auch der Eltern in den Entscheidungsprozess bei einer Hilfeentwicklung ist deshalb eine besonders anspruchsvolle Aufgabe des ASD. Das im KJHG
angelegte Aushandlungskonzept, ausdrücklich festgelegt in § 36 für
das Hilfeplanverfahren bei Hilfen zur Erziehung, fordert von den
ASD-Mitarbeiterinnen, einen Aushandlungsprozess bezüglich der
verschiedenen Interessen und Erwartungen zu initiieren und zu unterstützen. Das stellt hohe fachliche Anforderungen an sie (Faltermeier et al. 1996). Hilfe zur Erziehung soll zu einer Verhaltens- oder
Einstellungsänderung bei Kindern, Jugendlichen und Eltern beitragen. Die Klärung der Bedingungen und notwendigen Änderungsschritte kann nur gemeinsam mit den Betroffenen erfolgen. Die Entscheidung über eine geeignete Hilfe sollte als nicht abtrennbarer Bestandteil des einheitlichen pädagogischen Prozesses von der Fachkraft
und dem Personensorgeberechtigen gemeinsam getroffen werden
(vgl. Wiesner et al. 1995).
In diesem Sinne muss die Mitwirkung der Betroffenen in allen
Phasen gewährleistet sein. Wird die Entscheidung selbst dem Team
übertragen, verliert der Prozess seinen inneren Zusammenhang; er
wird in eine vorbereitende und eine entscheidende Phase getrennt, an
denen jeweils unterschiedliche Fachkräfte beteiligt sind. Geschieht
dies auch noch in Abwesenheit der Adressatinnen, wird eines der zentralen Ziele des KJHG, die umfassende Beteiligung der Adressanten,
unterlaufen sie werden wieder zu Objekten von Entscheidungen
reduziert.
Den Forderungen des KJHG für die Hilfeplanung das Zusammenwirken mehrere Fachkräfte und die Mitwirkung der Betroffenen
wird die Teamberatung mit den Betroffenen Familienmitgliedern gerecht. Wir nutzen dafür die Methode des Reflektierenden Teams (Andersen 1990).
66