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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 45 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
2. Ein netzwerk- und sozialraumorientiertes
Verfahren der Einleitung von Hilfen zur Erziehung
beim Jugendamt der Stadt Greven
Beate Tenhaken
1. Zum Jugendamt Greven
Greven ist eine Stadt im Münsterland mit knapp 35 000 Einwohnern
und eigenem Jugendamt. Der Soziale Dienst umfasst Stellen mit folgenden Arbeitsschwerpunkten: dreieinhalb Stellen Bezirkssozialdienst, eine Stelle Jugendgerichtshilfe, eine Stelle Pflegekinderdienst/
Adoptionsvermittlung/Tagespflege, eine Stelle wirtschaftliche Jugendhilfe und eine Stelle Vormundschaften/Beistandschaften. Die
Spezialdienste sind integriert und übernehmen bei Bedarf auch Aufgaben aus dem Bezirkssozialdienst. Alle Sozialarbeiterinnen arbeiten
als Team zusammen.
Seit mehr als zehn Jahren bin ich dort als Fachdienstleiterin der
Sozialen Dienste tätig.
Im Stadtgebiet gibt es fünf freie Träger der Jugendhilfe, mit denen
Kooperationsverträge abgeschlossen wurden. Seit mehreren Jahren
gibt es eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB XIII, in der der öffentliche Träger mit den freien Trägern an gemeinsamen Themen der Jugendhilfe für die Stadt Greven arbeitet.
In Greven gibt es ca. zehn stationäre Plätze für Jugendliche und
junge Volljährige, davon einige für Mütter bzw. Väter gem. § 19 KJHG,
und in einem Standprojekt weitere zwei stationäre Plätze. (Ein Standprojekt bietet individuelle stationäre Wohnplätze für Jungendliche,
i. d. R. werden sie von einem Professionellen betreut, der meistens mit
zwei Jugendlichen zusammenlebt.) Darüber hinaus gibt es inzwischen
eine breite Palette von ambulanten Angeboten. Im Ort existiert keine
Tagesgruppe, da der Bedarf für eine Gruppe nicht gegeben ist. Im Bedarfsfall werden jedoch entsprechende tagesstrukturierende Angebote
über die Träger bereitgestellt. Das Jugendamt delegiert alle Hilfemaßnahmen nach § 27 SGB VIII an die freien Träger im Gemeinwesen.
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