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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 45 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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2. Ein netzwerk- und sozialraumorientiertes
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Verfahren der Einleitung von Hilfen zur Erziehung
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beim Jugendamt der Stadt Greven
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Beate Tenhaken
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1. Zum Jugendamt Greven
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Greven ist eine Stadt im Münsterland mit knapp 35 000 Einwohnern
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und eigenem Jugendamt. Der Soziale Dienst umfasst Stellen mit folgenden Arbeitsschwerpunkten: dreieinhalb Stellen Bezirkssozialdienst, eine Stelle Jugendgerichtshilfe, eine Stelle Pflegekinderdienst/
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Adoptionsvermittlung/Tagespflege, eine Stelle wirtschaftliche Jugendhilfe und eine Stelle Vormundschaften/Beistandschaften. Die
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Spezialdienste sind integriert und übernehmen bei Bedarf auch Aufgaben aus dem Bezirkssozialdienst. Alle Sozialarbeiterinnen arbeiten
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als Team zusammen.
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Seit mehr als zehn Jahren bin ich dort als Fachdienstleiterin der
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Sozialen Dienste tätig.
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Im Stadtgebiet gibt es fünf freie Träger der Jugendhilfe, mit denen
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Kooperationsverträge abgeschlossen wurden. Seit mehreren Jahren
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gibt es eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB XIII, in der der öffentliche Träger mit den freien Trägern an gemeinsamen Themen der Jugendhilfe für die Stadt Greven arbeitet.
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In Greven gibt es ca. zehn stationäre Plätze für Jugendliche und
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junge Volljährige, davon einige für Mütter bzw. Väter gem. § 19 KJHG,
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und in einem Standprojekt weitere zwei stationäre Plätze. (Ein Standprojekt bietet individuelle stationäre Wohnplätze für Jungendliche,
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i. d. R. werden sie von einem Professionellen betreut, der meistens mit
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zwei Jugendlichen zusammenlebt.) Darüber hinaus gibt es inzwischen
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eine breite Palette von ambulanten Angeboten. Im Ort existiert keine
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Tagesgruppe, da der Bedarf für eine Gruppe nicht gegeben ist. Im Bedarfsfall werden jedoch entsprechende tagesstrukturierende Angebote
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über die Träger bereitgestellt. Das Jugendamt delegiert alle Hilfemaßnahmen nach § 27 SGB VIII an die freien Träger im Gemeinwesen.
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