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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 44 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

Wolf Ritscher

Landrat über Heimweinweisungen entscheidet. Solche Praktiken widersprechen dem Geist des KJHG. Die Familien- bzw. Elternorientierung ist aber bei jeder Maßnahme, sei sie nun ambulant, teilstationär oder stationär, die erste Option. Das gilt für das Heim am einen Ende des Spektrum wie für die Kindergärten am anderen. Auch für Tagesgruppen ist z. B. eine Mitarbeit der Eltern im Gruppenalltag überlegenswert. Hier ist vieles möglich, wenn Motivation auf der Seite der Fachkräfte und Ressourcen auf der Seite der Einrichtungen und Jugendämter bereitgestellt werden. • Im Zuge der sich in Wirtschaft, Politik und Verwaltung festsetzenden neoliberalen Ideologie soll auch die Soziale Arbeit endlich nur noch als geldwerte Dienstleistung definiert werden. Dafür will man allerdings seitens der öffentlichen Träger möglichst wenig bezahlen, aber höchste Qualität bekommen. Weil das nicht geht, aber der schöne Schein erhalten bleiben muss, wird versucht, den Qualitätsverfall hinter schönen Hochglanzprospekten und den Sprechblasen der an den Wänden der Einrichtungen und Ämter prangenden Leitbilder unkenntlich zu machen. Und wer sich dennoch der Kritik nicht enthält, ist ein Reformgegner, Ewiggestriger, Miesmacher, der nicht begreifen will, dass heute »positives Denken« angesagt ist. Ich möchte trotzdem vor dieser Tendenz warnen, die sich z. B. schon in der neuen Verwaltungssprache zeigt, wenn Hilfeprozesse als Produkte bezeichnet werden (siehe C. W. Müller 2001, S. 185 f.) was von eifrigen Modernisierern unseres Faches dann brav übernommen wird. Hier werden Beziehungsleistungen auf ein objektivierbares Endprodukt reduziert, das dann als Standardleistung in Geld bewertet werden kann. Natürlich benötigen wir Auftrags-, Ziel- und Lösungsorientierung und erfolgreiche Abschlüsse der Hilfe. Entscheidend aber ist die komplexe und oft mühselige Beziehungsarbeit, in der wir uns auf diese Ziele zubewegen. Und diese ist nicht standardisierbar und auch nicht technisch beherrschbar, weil jede kommunikative Situation durch das gekennzeichnet ist, was Luhmann als »doppelte Kontingenz« (Luhmann 1984, S. 429) bezeichnet: Niemand kann vorherbestimmen, wie sich der andere in der Begegnung mit ihm verhalten wird und diesem geht es ebenso. Und niemand kann ein bestimmtes Verhalten des anderen durch noch so ausgefeilte Kommunikationstechniken erzwingen. Der Mensch hat in jeder Situation eine Freiheit der Wahl wenn der Kontext ihm die Würde des Menschen zugesteht. Diese zu sichern gehört zum Selbstverständnis der Sozialen Arbeit und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

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