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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 28 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Wolf Ritscher
Notlagen richten: Partnerschaftskrisen der Eltern, Trennungs- und
Scheidungssituationen, Probleme in den nachfolgenden Patchworkfamilien, gravierende Schwierigkeiten in der Bewältigung des familiären Alltags, Erziehungsprobleme, auffälliges Verhalten der Kinder
in der Familie und dem sozialen Umfeld, Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen und psychiatrisch definierbare Störungen. Aber
der von mir beschriebene systemische Rahmen bietet viele Möglichkeiten, diese Problemdefinitionen durch ein Reframing in eine ressourcen-, kompetenz- und entwicklungsorientierte Sicht der familiären Wirklichkeiten zu überführen. Diese kann Jugendhilfe gemeinsam mit ihren Adressatinnen bzw. Auftraggeberinnen herausarbeiten
und nutzen.
4. Systemische Handlungs- und Organisationskonzepte
im Arbeitsfeld der Jugendhilfe
Systemische Kinder- und Jugendhilfe erfordert ein an den primären
Bezugssystemen der Kinder orientiertes Handeln, das materielle
(z. B. Sozialhilfe), organisatorische (z. B. Hilfen zur Integration der
Familie in das Gemeinwesen) und pädagogisch-therapeutische Hilfen
(z. B. Tagesgruppe, Familientherapie) verknüpft. Deshalb ist in der
überwiegenden Zahl der Kinder die Familie ihr erster Referenzpunkt.
Um dieses aus öffentlicher Jugendhilfe und dem Mikrosystem Kind +
Familie bestehende engere Hilfesystem gruppieren sich »Kontextsysteme«, die von Fall zu Fall Teil des erweiterten Hilfesystems werden
können (siehe Wnuk-Gette u. Wnuk 1997, S. 85). Im Sinne Bronfenbrenners wären dies Mesosysteme, die schon vor Beginn des Hilfeprozesses bestanden (z. B. Kind + Familie + Schule), oder solche, die
im Prozess der Hilfe eingerichtet wurden (z. B. Kind + Familie + Tagesgruppe). In diesem Zusammenhang ist besonders das Jugendamt
wichtig. Es ist der gesetzlich vorgeschriebene Garant des Kindeswohls
das systemisch immer auch Eltern- und Familienwohl umfasst. In
unserem Zusammenhang geht es wesentlich um Organisationsformen und Verfahrensregeln, die für die Mitarbeiterinnen des ASD
»Pfade zwischen Beratung, Hilfe und Kontrolle« (Brandl-Nebehay u.
Russinger 1995) eröffnen. Entsprechende Ansätze werden im zweiten
Teil dieses Sammelbandes dargestellt. Weiter geht es um die systemische Zuspitzung der klassischen »Hilfen zur Erziehung« nach §§ 27 ff.
KJHG (z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Heim28