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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 28 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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Wolf Ritscher
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Notlagen richten: Partnerschaftskrisen der Eltern, Trennungs- und
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Scheidungssituationen, Probleme in den nachfolgenden Patchworkfamilien, gravierende Schwierigkeiten in der Bewältigung des familiären Alltags, Erziehungsprobleme, auffälliges Verhalten der Kinder
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in der Familie und dem sozialen Umfeld, Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen und psychiatrisch definierbare Störungen. Aber
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der von mir beschriebene systemische Rahmen bietet viele Möglichkeiten, diese Problemdefinitionen durch ein Reframing in eine ressourcen-, kompetenz- und entwicklungsorientierte Sicht der familiären Wirklichkeiten zu überführen. Diese kann Jugendhilfe gemeinsam mit ihren Adressatinnen bzw. Auftraggeberinnen herausarbeiten
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und nutzen.
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4. Systemische Handlungs- und Organisationskonzepte
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im Arbeitsfeld der Jugendhilfe
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Systemische Kinder- und Jugendhilfe erfordert ein an den primären
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Bezugssystemen der Kinder orientiertes Handeln, das materielle
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(z. B. Sozialhilfe), organisatorische (z. B. Hilfen zur Integration der
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Familie in das Gemeinwesen) und pädagogisch-therapeutische Hilfen
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(z. B. Tagesgruppe, Familientherapie) verknüpft. Deshalb ist in der
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überwiegenden Zahl der Kinder die Familie ihr erster Referenzpunkt.
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Um dieses aus öffentlicher Jugendhilfe und dem Mikrosystem Kind +
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Familie bestehende engere Hilfesystem gruppieren sich »Kontextsysteme«, die von Fall zu Fall Teil des erweiterten Hilfesystems werden
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können (siehe Wnuk-Gette u. Wnuk 1997, S. 85). Im Sinne Bronfenbrenners wären dies Mesosysteme, die schon vor Beginn des Hilfeprozesses bestanden (z. B. Kind + Familie + Schule), oder solche, die
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im Prozess der Hilfe eingerichtet wurden (z. B. Kind + Familie + Tagesgruppe). In diesem Zusammenhang ist besonders das Jugendamt
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wichtig. Es ist der gesetzlich vorgeschriebene Garant des Kindeswohls
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– das systemisch immer auch Eltern- und Familienwohl umfasst. In
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unserem Zusammenhang geht es wesentlich um Organisationsformen und Verfahrensregeln, die für die Mitarbeiterinnen des ASD
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»Pfade zwischen Beratung, Hilfe und Kontrolle« (Brandl-Nebehay u.
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Russinger 1995) eröffnen. Entsprechende Ansätze werden im zweiten
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Teil dieses Sammelbandes dargestellt. Weiter geht es um die systemische Zuspitzung der klassischen »Hilfen zur Erziehung« nach §§ 27 ff.
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KJHG (z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Heim28
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