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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 11 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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1. Systemische Kinder- und Jugendhilfe – Eine Skizze
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(KJHG), das BGB §§ 1626–1698b (elterliche Sorge), §§ 1666–1682
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(Gefährdung des Kindeswohls, Entziehung der Personensorge),
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§§ 1671–1680 (elterliche Sorge nach Scheidung, Entziehung der elterlichen Sorge), §§ 1705–1711 (elterliche Sorge für nichteheliche Kinder),
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Artikel 6 des Grundgesetzes (Ehe – Familie – Kinder);
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• die Beschreibung von Krisensituationen, die Jugendhilfemaßnahmen erforderlich machen, z. B. Familienauflösungen, soziale Auffälligkeiten, Misshandlung, Vernachlässigung, sexuelle Gewalt und den
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Zugang zu den davon betroffenen Menschen;
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• Konzepte für das professionelle Handeln in diesem Arbeitsfeld und bei
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den oben genannten Krisensituationen, die Diagnose (s. Heiner 2001;
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Heiner 2004; Schrapper 2004), darauf Bezug nehmende Maßnahmen
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(z. B. in den Paragraphen 27 ff. des KJHG), Evaluation (s. Heiner 1994)
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und Leitlinien des Handelns (siehe Ritscher 2002a) betreffen;
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• Theorien über Kindheit und Jugend als eigenständige und gesellschaftlich gesicherte Phasen des Lebenszyklus; dadurch kann die Jugendhilfe historische, soziologische und sozialpsychologische Beiträge über die Lebenslage ihrer Adressatinnen für die eigene Theoriebildung und Praxis nutzen.
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Ein systemisches Konzept der Kinder- und Jugendhilfe soll mithilfe
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systemischer Basiskonzepte einen Rahmen schaffen, in dem ihre
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relevanten Institutionen, Organisationen, Arbeitsfelder als Systeme
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verstanden werden und der professionelle Bezug zu ihren Adressatinnen bzw. Auftraggeberinnen (zu diesen Begriffen siehe Ritscher
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2002a) mit dazu passenden Verfahren und Methoden hergestellt
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wird. Dadurch – so wird unterstellt – entstehen weitere hilfreiche und
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nützliche Handlungsperspektiven für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe als ein Beitrag zu ihrer weiteren Entwicklung.
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2. Systemische Perspektiven für die
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Kinder- und Jugendhilfe
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Die Kinder- und Jugendhilfe lässt sich – wie die gesamte Soziale Arbeit
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(s. hierzu u. a. Hollstein-Brinkmann 1993; Kleve 2003a, b; Kraus
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2002; Milowitz 1998; Pfeifer-Schaupp 1995; Ritscher 1991, 2002a, b)
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– auch im Rahmen einer systemischen Metatheorie konzeptualisieren. Anregungen für eine systemische Kinder- und Jugendhilfe gibt es
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schon seit längerer Zeit (z. B. Goldbrunner 1989; Liechti, Liechti-Darbellay u. Zbinden 1989; Kron-Klees 1994, 2001; Brandl-Nebehay u.
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Russinger 1995). Ich habe an anderer Stelle Komponenten eines sys11
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