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Alle Täter*innen sind sich sehr sicher, obwohl ihre Strategien in der
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Fachöffentlichkeit bekannt sind. Das Wissen über Täterstrategien
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und Strukturen, die Übergriffe von ‚Helfer*innen‘ erleichtern
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(Heiliger 2000; Enders 2012), sollte überall Allgemeingut werden.
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Schutzpläne erarbeiten
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Nicht wenige Einrichtungen haben mittlerweile Schutzpläne, die beschreiben, was bei einer Vermutung sexueller Gewalt zu tun (Späth
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2002) ist. Doch offensichtlich werden diese unzureichend benutzt
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(Fegert/Wolff 2002). In erster Linie werden also eine Einstellungsveränderung und Strukturen notwendig, die einen veränderten
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Umgang mit massivem Fehlverhalten von professionellen Bezugspersonen erleichtern. Die Forderungen nach unabhängigen Ethikkommissionen auf kommunaler Ebene und nach der Etablierung
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einer institutionellen Kultur im Umgang mit Fehlverhalten (Fegert/
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Wolff im Gespräch mit Hans Thiersch 2002) können nur unterstützt
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werden. Die Einrichtungsleitungen haben viele Möglichkeiten:
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Die Erarbeitung von Ethikrichtlinien
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– Die Berücksichtigung der Thematik im Bewerbungsverfahren (polizeiliches Führungszeugnis, Hinweis auf Verfahren wegen körperlicher oder
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sexueller Grenzüberschreitungen)
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– Konzeptionelle Vorgaben zum Umgang mit einer Vermutung
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– Die Installation eins internen Gremiums zur Verdachtsbewertung
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Es gibt wenig Erfahrung, wie dieses Thema mit Mädchen und
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Jungen aus dem Heimrat zu bearbeiten ist, das wäre doch mal eine
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lohnende Aufgabe. Und es gibt ausreichend Hinweise, dass dies
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nicht genügt.
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