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168
gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen (BVkE 2019, S. 2) Umso
mehr verwundert trotz SGB VIII, § 27, Absatz 3, der Ausbildungsmaßnahmen einschließt der Rückzug der Jugendämter: „[…] aus
der Finanzierung dieser passgenauen Leistung der Jugendhilfe […].“
(BVkE 2019, S. 1)
Gute Bildungserfahrungen sind Grundlage für die innere Sicherheit und die Möglichkeiten sozialer Teilhabe. Im Gegensatz hierzu wird den Erziehungshilfen kein expliziter Bildungsauftrag zugesprochen. Dabei kann die besondere Bildungsbenachteiligung der
jungen Menschen aus herausfordernden Lebensumständen, die in
der PISA-Studie 2017 wieder dramatisch bestätigt wurde, nur durch
eine besondere Unterstützung korrigiert werden. „Wir brauchen
Bedingungen und Haltungen, die sie bei der Erlangung des höchstmöglichen Abschlusses unterstützen. Dies kann auch bedeuten, sie
so lange zu unterstützen, wie sie es benötigen. Das heißt auch dann,
wenn sie oft erst später im jungen Erwachsenenalter einen Abschluss
erreichen und vielleicht mehrere Anläufe brauchen.“ (Sauerer/Weiß
2018, S. 167)
8.4
Gesellschaft verstehen und handeln
Die Möglichkeiten, ein selbstbemächtigtes Subjekt zu sein, bestimmen sich durch die individuelle und die gesellschaftliche
Situation. Menschen aus herausfordernden Lebensumständen haben
mit ihrer Sicht auf die Welt, der traumatischen Erwartung und den
Schwierigkeiten der Stressregulation schwierige Bedingungen zur
Erlangung von Selbstwirksamkeit. Zusätzlich erschwert wird dies
durch wachsende Armutsrisiken und neoliberal geprägte sozialphilosophische Auffassungen, die die Subjektstellung des Menschen
neu und jenseits sozialer Bezüge definieren. Ihre Aussichten bestehen heute mit größerer Wahrscheinlichkeit als je zuvor entweder
auf ein Leben in prekären und flexibilisierten Arbeitsverhältnissen
oder im Verbleib in sozialen Randlagen. Das Politische wirkt
persönlich. So beschreibt unsere Expertin Katharina Vogel die
alltägliche Diskriminierung von Mädchen und Jungen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: