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460
Trauma und Gesellschaft
drei gesellschaftlichen Sphären und damit eine Anerkennung in den zentralen Bereichen der Identität erschweren (Gahleitner 2009).
Strafrechtliche Verfolgung schwerer Menschenrechtsverletzungen wird häufig
als gesellschaftliche Anerkennung der Opfer wahrgenommen. Die öffentliche Anerkennung des traumatischen Ereignisses sowie das Handeln seitens der Gesellschaft z. B. in Form einer Verantwortungszuschreibung an die Täter*innen und
Restitution können sich auch positiv auf Bewältigungsprozesse auswirken (Herman 2015). So forderten Betroffeneninitiativen ehemaliger Heimkinder neben der
gesellschaftlichen, institutionellen und politischen Aufklärung der Strukturen,
welche zur institutionellen Gewalt in der Jugendhilfe geführt haben, finanzielle
Mittel zum Aufbau eines psychosozialen Versorgungssystems und einen Entschädigungsfonds (Kappeler 2014).
Gesellschaftliche Anerkennung oder Missachtung von Traumatisierten äußert
sich auch im Ausmaß an Rückhalt für das Helfer*innensystem. Die häufig beobachtbare mangelnde (gesundheits)politische Unterstützung und die Ökonomisierung im psychosozialen Bereich können zu einer Überlastung der Helfer*innen
führen (Brenssell 2013; Weiß 2024). So erschweren in der Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten die fehlende Kultur der Anerkennung, juristische Barrieren,
Schikanen durch Behörden, Erfahrungen von Diskriminierung und Rassismus
sowie die Lebensbedingungen die therapeutische Arbeit, und es besteht die Gefahr, dass Helfer*innen in Muster der Verstrickung und Überidentifizierung oder
die »Rolle des endlich aufgetauchten Retters« (Ottomeyer 2003, S. 42) verfallen.
Gesellschaftliche Aufgaben liegen nicht nur in der Veränderung Gewalt begünstigender Machtungleichheiten und Strukturen und im Bereich der Prävention, sondern auch im Aufbau adäquater Hilfsangebote mit dem Ziel einer reflektierten politisch-therapeutischen Parteilichkeit für die Opfer (Gahleitner 2005).
Wichtig ist auch Fachwissen über die jeweiligen Besonderheiten des traumatogenen Kontextes und der Spezifika von Traumaerinnerung und -bewältigung in verschiedenen Lebensphasen (Gahleitner 2009). Damit heilende Gemeinschaften
und sichere Orte im Sinne positiver Beziehungserfahrungen (Kühn 2008) entstehen können, brauchen die Einrichtungen und Mitarbeiter*innen sowie Pflegefamilien entsprechende (finanzielle und politische) Unterstützung und Strukturen.
Es sind gesellschaftliche und politische Bedingungen notwendig, in denen Traumatisierten angemessen und respektvoll begegnet wird und in denen sie die Chance erhalten, in sozialen Bezügen an der Gesellschaft teilzuhaben (Weiß 2023).
Die Gesellschaft und die professionellen Traumahelfer*innen sind herausgefordert, sich in der Konfrontation mit Überlebenden dem Unfassbaren und Unsagbaren zu stellen, dieses als Realität anzuerkennen und sich nicht er- bzw. abschrecken zu lassen (Birck 2001). Es ist besonders schmerzhaft, auch in professionellen
Hilfekontexten dem Leugnen der erlittenen Gewalt, blaming the victim oder Bagatellisierung zu begegnen (Gahleitner 2009; Olbricht 2002). Therapeut*innen,