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Raw Blame History

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Trauma und Gesellschaft

gung mit ihrem Konzept der Parteilichkeit und der Kinderschutzbewegung bzw. Familientherapeutinnen (Briere 1996; Gahleitner 2005; Herman 2015). Häufig werden Opfer vor Gericht oder bei der Polizei nicht gehört oder nicht anerkannt. Gerichtsverfahren können retraumatisierende Wirkungen haben (Herman 2015) und Debatten um die Glaubhaftigkeit von Aussagen kehren sowohl im juristischen als auch im medizinisch-psychologischen Kontext immer wieder (Künzel 2005). Auch Asylsuchenden wird häufig die Glaubhaftigkeit ihrer Erzählung über eine erlebte Traumatisierung abgesprochen, wobei die Asylentscheidungspraxis gerade in diesem Punkt hinsichtlich der fehlenden Rezeption der psychologischen Erkenntnisse zu Trauma und Erinnerung in der Kritik stand und leider immer noch steht (BAfF/BPtK/ackpa/dgppn/DeGPT/Bundesdirektorenkonferenz 2023; Birck 2002; Hofmann 2013). Das ablehnende Klima in Behörden, Gesellschaft und Politik spiegelt unbewusste Abwehr- und Verleugnungsprozesse angesichts der Konfrontation mit den extremen Gewalterlebnissen wider. Psychodynamisch spielen bei der Abwehr drei große Ängste eine Rolle: Die Angst vor einem psychotischen Kosmos bzw. einem real gewordenen Alptraum inmitten unserer friedlichen Welt, die mit Neid verbundene Angst vor einer Versorgungskonkurrenz mit extremtraumatisierten Menschen und schließlich die Angst vor einem ganzjährigen Gewissen, welches uns unsere Freude am Leben und kapitalistischen Konsum nehmen könnte (Ottomeyer 2011). Gesellschaftliche Tendenzen der Verleugnung und Abwehr haben nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Konsequenzen für die Überlebenden. Während des Ersten Weltkriegs wurden etwa psychiatrische Diagnosen gesellschaftlichen und ökonomischen Anforderungen angepasst und klassenspezifisch vergeben (Lamott/Lempa 2009). Für die Entschädigungsverfahren infolge politischer und ethnischer Verfolgung und KZ-Haft während des Nationalsozialismus mussten die Überlebenden ihre Traumatisierung im Individualfall nachweisen. Häufig wurde ihnen Übertreibung und Simulation unterstellt (Pross 1988). Diese Nicht-Anerkennung bedeutete auch die Verweigerung von Versicherungsleistungen. Erst infolge des Gutachterinnenstreits in den 1960er-Jahren wurde die langfristig traumatisierende Wirkung etwa von Konzentrationslagern allmählich anerkannt. Ein aktuelles Beispiel für ökonomische Interessen in Bezug auf die Anerkennung von Traumata lässt sich wiederum in der Debatte um die institutionelle Gewalt in Heimen finden. Zentrale Forderungen der Betroffeneninitiativen (z. B. Anerkennung der Zwangsarbeit in Fürsorgeerziehung in Verbindung mit Rentenzahlungen) wurden nicht erfüllt. Ein weiteres Tabu-Thema sowohl im öffentlichen Diskurs als auch in psychosozialen Handlungsfeldern ist der (alltägliche) Rassismus Opfer von Rassismus finden häufig keine kollektiv anerkannte Sprache für ihre Erlebnisse, diese werden vom sozialen Umfeld häufig bagatellisiert. Zugleich stellt die fehlende Anerkennung und Thematisierbarkeit rassistischer Erfahrungen einen zentralen Bestand-