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Kooperation und psychosoziale Traumaarbeit
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stellen Fegert, Kölch und Ziegenhain (2014, S. 117f.) im Zusammenhang mit einer
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Kooperation der sozialen Dienste die Notwendigkeit mischfinanzierter Hilfen
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fest – mit der Unumgänglichkeit einer entsprechenden Gesetzeserweiterung. Auch
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fehlt es an Systematisierung: Grob betrachtet lassen sich professions- und organisationsbezogene Kooperationen unterscheiden. Während professionsbezogene
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freiwillig erfolgen, oft »auf langjährigen vertrauensvollen, stark persönlich eingefärbten Beziehungen beteiligter Akteure« (Bauer 2011, S. 352) agieren, sind in organisationsbezogenen Kooperationen die Professionellen in erster Linie Vertreter*innen ihrer sozialen Dienste.
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Zur Entwicklung einer gemeinsamen Kooperationsperspektive gehört als Voraussetzung (Gahleitner/Homfeldt/Fegert 2012) ein klares Profil der beteiligten
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Professionen mit ihren konzeptionellen Grundlagen, Aufgabenfeldern, Zielgruppenspezifika und Grenzen einerseits und ein gemeinsames bzw. abgestimmtes
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Aufgaben- und Zielverständnis andererseits. Auch der Blickwechsel von einer
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Anbieter*innen- zu einer Akteur*innenperspektive, d. h. zu Kindern und Jugendlichen als Akteur*innen mit einer je spezifischen und eigensinnigen Handlungsbefähigung, also Agency (zum Agency-Verständnis siehe Homfeldt/Schröer/
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Schweppe 2008) ist erforderlich. Werden sie als Klient*innen, als Adressat*innen
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oder als Nutzer*innen verstanden? Wird vorrangig auf Ressourcen oder auf Beeinträchtigungen und Defizite geschaut? Gibt es ein einvernehmliches Begriffsinventar? Es impliziert, Sichtweisen und Eigensinn der Kinder und Jugendlichen bei
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Behandlung wie auch Hilfe systematisch in Diagnose, Hilfeplanung und ihrer Umsetzung einzubeziehen.
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Ferner erfordert Kooperation eine Differenzakzeptanz der jeweiligen professionellen Ansätze der sozialen Dienste mit ihren jeweiligen wissenschaftlichen
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Referenzbezügen. Dabei ist zu bedenken: Die angesprochenen Eckpunkte für
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eine gelingende Kooperation sind nur schwer stabil zu halten, zumal »von Hause
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aus« Kinder- und Jugendhilfe, im Sozialwesen verankert, auf Ressourcenstärkung ausgerichtet ist und Kinder- und Jugendpsychiatrie, im Gesundheitssystem verankert, auf die Überwindung einer psychischen Störung (Fegert/Besier
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2010). Von besonderer Bedeutung ist daher Vertrauen als ein kooperationsfördernder Wert. Keinesfalls konfliktfrei und unproblematisch aufzubauen, bildet
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es eine wichtige Grundlage in sozialen Austauschprozessen, in der Familie, in
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beruflichen wie auch gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen (Wagenblass
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2004, S. 51; Santen/Seckinger 2011, S. 390). Mit der zunehmenden Zerfaserung
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traditioneller Formen des Zusammenlebens, mit wachsenden gesellschaftlichen
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Ungewissheiten bei gleichzeitig gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen an
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persönliche Eigenverantwortung sind Vertrauensbeziehungen im sozialen Nahfeld jedoch immer brüchiger geworden. Umso notwendiger ist Vertrauen als
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Grundgegebenheit in den sozialen Diensten und in der interorganisationellen
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Kooperation der Dienste.
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