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»Gelingende Kooperation« in der Traumapädagogik: Geht das überhaupt?
xie funktionaler Differenzierung anzubieten (Bauer 2011, S. 344). In der Realität
des beruflichen Alltags der Fachkräfte jedoch sowohl im Bereich der Diagnostik
als auch der Hilfeplanung fehlen für gelingende Kooperationen zwischen den
Professionellen der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe wie auch der
Behindertenhilfe bislang nach wie vor zumeist die Voraussetzungen methodisch
wie strukturell , und dies trotz guten Willens von allen Seiten. »Aus Sicht der
Leistungsempfänger […] nicht in der Vielfalt und Heterogenität der spezialisierten Angebote verloren zu gehen« (Bauer 2011, S. 345), kann zu einem Kunststück
werden.
»Gelingende Kooperation« in der Traumapädagogik:
Geht das überhaupt?
Kooperation fassen wir »als das strukturierte, d. h. nicht zufällige, auf relative Dauer gestellte und sich durch (zumindest temporäre) wechselseitige Erwartungssicherheit (entweder auf reziproker oder auf nicht-reziproker Basis) begründende
koordinierte (und damit zielorientierte) Wirken (Zusammenwirken) Mehrerer«
(Endreß 2012, S. 87). Viele der zugehörigen Forderungen sind eigentlich bekannt,
in der Realität aber wenig umgesetzt: So z. B. stabile Einrichtungen wie regelmäßige gemeinsame Fallanalysen bzw. Fallkonferenzen an festgelegten Orten, auf die
sich alle involvierten Fachstellen einigen müssen. Klare Strukturen, Beschreibungen und Methoden des Vorgehens vermitteln Adressat*innen wie Professionellen
Sicherheit und Halt. So können Meinungsverschiedenheiten über Diagnostik und
Hilfeplanung sowie andere fachbereichsspezifische Vorstellungen aus dem medizinischen, psychologischen und sozialpädagogischen und schulischen Bereich regelmäßig ausgetauscht werden.
Die gemeinsamen Aushandlungsprozesse erfordern zwar zunächst ein Mehr an
Einsatz bzw. Arbeitskapazitäten, langfristig jedoch wird die Arbeit erheblich effektiver. Um Kooperation zwischen den sozialen Diensten zu verstetigen, ist sie daher
strukturell anzulegen und finanziell zu sichern. Der Aufbau eines solchen Gefüges
der Bereitstellung angemessener finanzieller, personeller, zeitlicher und struktureller Ressourcen steht aber nach wie vor aus. Wenn die Kooperation der sozialen
Dienste lebendig bleiben soll, darf sie jedoch nicht allein auf dem Engagement
einzelner Personen beruhen, die »ausnahmsweise« erfolgreich Kontakt geknüpft
haben. Dies ist jedenfalls der Tenor einer Reihe von Expert*innen verschiedener
Professionen aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Versorgungsbedarf (Gahleitner/Homfeldt 2012).
Leider finden sich in den Gesetzbüchern V und VIII immer noch keine Hinweise auf Kooperationen, die als Leistung zu finanzieren wären. In Bezug auf die bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen psychisch kranker Eltern z. B.
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