2026-001/documents/handbuch-traumapaedagogik/pages/279.md

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Herausforderungen in der Arbeit mit unbegleiteten Minderjährigen
Mit diesen Worten beschreibt eine junge kurdische Frau, die im Alter von zwölf
Jahren mit ihrer Familie nach Deutschland flüchtete, die Wirkung der Selbstbemächtigung.
Wenn die Kinder und Jugendlichen das Gefühl haben, für sich selbst sorgen
und auf ihre Umwelt einwirken zu können, entsteht Selbstwirksamkeit, die die
Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe eröffnet sowie der Isolation und dem
Gefühl der Vereinzelung entgegenwirken kann. So kann die Wiederaneignung der
Subjektstellung ermöglicht werden. Dies kann jedoch nur mit ausreichender Partizipation und Angeboten von sicheren Beziehungen erreicht werden. Um den
Kindern und Jugendlichen einen Zugang zu ihrer Überlebensleistung zu ermöglichen und traumaspezifischen Reaktionen wie fragmentierter Erinnerung entgegenzuwirken, kann im Rahmen von Biografiearbeit erarbeitet werden, was und
wie sie alles schaffen konnten.
Ein gutes Beispiel der Selbstbemächtigung ist das Projekt »Jugendliche ohne
Grenzen« (http://jogspace.net). Hierbei handelt es sich um einen im Jahre 2005
gegründeten bundesweiten Zusammenschluss von jungen Flüchtlingen und ihren
Freund*innen und Unterstützer*innen, die sich mit dem Grundsatz, dass Betroffene eine eigene Stimme haben, gegen Abschiebung, Diskriminierung, für ein
Bleiberecht und bessere Lebensbedingungen von Flüchtlingen einsetzen.
Adoleszenz
Von besonderer Bedeutung ist die entwicklungspsychologische Phase, in der sich
der/die Jugendliche befindet: die Phase der Adoleszenz, im Übergang vom Kindzum Erwachsen-Sein. Diese Phase ist geprägt von spezifischen Entwicklungsaufgaben: Die Ablösung von den Eltern, die Entwicklung eigener Werte und Normen
und einer kohärenten sozialen und beruflichen Identität wie auch die Bewältigung
der körperlichen Veränderungen vom ursprünglich kindlichen zum erwachsenen
Körper (Streeck-Fischer 2014). In dieser Phase kann es sein, dass adoleszentes
Verhalten umgangssprachlich auch »pubertierendes Verhalten« genannt nicht
von psychopathologischem Verhalten zu unterscheiden ist. Auffälliges Verhalten
muss daher nicht zwingend als Folge einer Traumatisierung verstanden, sondern
kann auch als »normales« Verhalten eines/einer Adoleszenten betrachtet werden.
So können fehlende Frustrationstoleranz und aggressives Verhalten eines 15-jährigen Jugendlichen aus Afghanistan die Folge von Gewalterfahrungen während
der Flucht wie auch Teil seiner persönlichen Autonomieentwicklung sein. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Gleichzeitigkeit dieser Prozesse Flucht
und Adoleszenz zu einer extremen psychischen Belastung des Jugendlichen
führt, welche die Entwicklung von jugendlichem Risikoverhalten, Drogen- oder
Alkoholmissbrauch etc. befördern kann. Eine Einschätzung über die Zuordnung
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