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Herausforderungen in der Arbeit mit unbegleiteten Minderjährigen
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Mit diesen Worten beschreibt eine junge kurdische Frau, die im Alter von zwölf
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Jahren mit ihrer Familie nach Deutschland flüchtete, die Wirkung der Selbstbemächtigung.
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Wenn die Kinder und Jugendlichen das Gefühl haben, für sich selbst sorgen
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und auf ihre Umwelt einwirken zu können, entsteht Selbstwirksamkeit, die die
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Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe eröffnet sowie der Isolation und dem
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Gefühl der Vereinzelung entgegenwirken kann. So kann die Wiederaneignung der
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Subjektstellung ermöglicht werden. Dies kann jedoch nur mit ausreichender Partizipation und Angeboten von sicheren Beziehungen erreicht werden. Um den
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Kindern und Jugendlichen einen Zugang zu ihrer Überlebensleistung zu ermöglichen und traumaspezifischen Reaktionen wie fragmentierter Erinnerung entgegenzuwirken, kann im Rahmen von Biografiearbeit erarbeitet werden, was und
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wie sie alles schaffen konnten.
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Ein gutes Beispiel der Selbstbemächtigung ist das Projekt »Jugendliche ohne
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Grenzen« (http://jogspace.net). Hierbei handelt es sich um einen im Jahre 2005
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gegründeten bundesweiten Zusammenschluss von jungen Flüchtlingen und ihren
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Freund*innen und Unterstützer*innen, die sich mit dem Grundsatz, dass Betroffene eine eigene Stimme haben, gegen Abschiebung, Diskriminierung, für ein
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Bleiberecht und bessere Lebensbedingungen von Flüchtlingen einsetzen.
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Adoleszenz
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Von besonderer Bedeutung ist die entwicklungspsychologische Phase, in der sich
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der/die Jugendliche befindet: die Phase der Adoleszenz, im Übergang vom Kindzum Erwachsen-Sein. Diese Phase ist geprägt von spezifischen Entwicklungsaufgaben: Die Ablösung von den Eltern, die Entwicklung eigener Werte und Normen
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und einer kohärenten sozialen und beruflichen Identität wie auch die Bewältigung
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der körperlichen Veränderungen vom ursprünglich kindlichen zum erwachsenen
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Körper (Streeck-Fischer 2014). In dieser Phase kann es sein, dass adoleszentes
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Verhalten – umgangssprachlich auch »pubertierendes Verhalten« genannt – nicht
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von psychopathologischem Verhalten zu unterscheiden ist. Auffälliges Verhalten
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muss daher nicht zwingend als Folge einer Traumatisierung verstanden, sondern
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kann auch als »normales« Verhalten eines/einer Adoleszenten betrachtet werden.
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So können fehlende Frustrationstoleranz und aggressives Verhalten eines 15-jährigen Jugendlichen aus Afghanistan die Folge von Gewalterfahrungen während
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der Flucht wie auch Teil seiner persönlichen Autonomieentwicklung sein. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Gleichzeitigkeit dieser Prozesse – Flucht
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und Adoleszenz – zu einer extremen psychischen Belastung des Jugendlichen
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führt, welche die Entwicklung von jugendlichem Risikoverhalten, Drogen- oder
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Alkoholmissbrauch etc. befördern kann. Eine Einschätzung über die Zuordnung
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