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Selbstbemächtigung im individuellen und gesellschaftlichen Kontext
Die Haltung Grundlagen einer traumapädagogischen Haltung der Würde und Anerkennung sind die ›Annahme des guten Grundes‹ und die ›Expertinnenschaft‹ der Mädchen und Jungen*. Das Verhalten des Kindes ist entwicklungsgeschichtlich verstehbar als eine normale Reaktion auf eine außerordentliche Belastung, es hat einen guten Grund. Bruno Bettelheim, Psychoanalytiker, Pädagoge und Überlebender des KZ Buchenwalds, forderte die Pädagoginnen auf, immer davon auszugehen, »dass ein Kind für alles, was es tut, seine guten Gründe hat, auch wenn es dem oberflächlichen Betrachter noch so befremdend und töricht erscheinen mag« (Bettelheim 1987, S. 212f). Der gute Grund ist kein Weißmacher, es geht um Verstehen, nicht selten ohne einverstanden zu sein, und dies verantwortlich zu kommunizieren. Das Nichtverstehen erhöht die Belastung der Menschen aus herausfordernden Lebensumständen: »Kommt es zu Erziehungsverhalten, die dazu führen sollen, dass dieses Verhalten aufgegeben wird, ohne seinen tieferen Sinn zu verstehen, droht eine Zunahme der inneren Belastung. Die Selbstbewältigungsmöglichkeit von […] schwer aushaltbaren traumatischen Zuständen, soll diesen Kindern genommen werden.« (Garbe 2015, S. 111). Der Fachverband Traumapädagogik verbindet die Annahme des guten Grundes explizit mit dem Konzept der Würde: »Die Würdigung und Wertschätzung dieser notwendig gewordenen Verhaltensweisen sind ein entscheidender erster Schritt, den Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen, ihr belastendes Verhalten im Kontext seiner Notwendigkeit zu reflektieren und möglicherweise alternative Verhaltensweisen zu entwickeln.« (BAG Traumapädagogik 2011). Doch was, wenn uns beim guten Grund das ›gut‹ im Halse stecken bleibt? Bettelheim schreibt von einem Jungen, der mit seiner Freundin kuschelt und der, als sie ihn anfasst, diese mit einem Messer bedroht. Seine Mutter hatte ihn sexuell missbraucht. Er war ganz entsetzt über seine Tat und auch deshalb war es Bruno Bettelheim wichtig, den Grund hinter diesem Verhalten gemeinsam mit ihm zu erkennen. Derzeit diskutieren Expertinnen und Fachmenschen in dem Begriff des ›guten Grundes‘ das Adjektiv ›gut‹ kritisch. Auch wenn wir extrem schädigende Verhaltensweisen entwicklungspsychologisch nachvollziehen können, ist es doch nicht richtig, immer vom ›guten‹ Grund zu sprechen? Was vermittelt diese Begrifflichkeit den Geschädigten? Ethische Werte, die bestimmtes Verhalten nicht billigen, müssen gleichwertig formuliert werden. Manches Verhalten ist sowohl verstehbar als auch strafrechtlich relevant. Kritische Überlegungen zur Expertokratie sind nichts Neues in der pädagogischen Diskussion. Expertinnenschaft meint die Expertise der Mädchen und Jungen* für herausfordernden Lebensumständen und ausdrücklich nicht die Expertise von Fachleuten. »Kinder sind Expertinnen und Experten ihrer Lebenslage und ihrer Geschichte, sie sind insofern auch Spezialisten für schwierige Lebenslagen«
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